Die Abgeltungssteuer umgehen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Es gibt einige Anlageformen und Gestaltungen, mit denen sich die Abgeltungssteuer legal umgehen lässt. Es lohnt sich also, bei geplanten Investitionen und Anlageschäften auch das Thema Abgeltungssteuer zu hinterfragen.

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Legal die Abgeltungssteuer umgehen

Was die Abgeltungssteuer angeht, sind Riester-Fondssparpläne in der Regel Ausnahmen. Abgeltungssteuer wird nicht erhoben. Das gilt auch für ungeförderte Riestergestaltungen.

Der Gesetzgeber hat für diese Form der Anlage ähnlich wie bei der Lebensversicherung eine allgemeine nachgelagerte Besteuerung vorgesehen. Abgeltungssteuer auf zwischenzeitlich anfallende Erträge sucht man vergeblich.

Zusammen mit der Garantie, am Ende zumindest den Einzahlbetrag zu erhalten, kann Riestern so recht attraktiv sein.

Weitere Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu umgehen, bieten geschlossene Immobilienfonds oder klassische Lebensversicherungen.

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Abgeltungssteuer umgehen - hilft das Ausland?

Da auch Erträge für Anlagen im Ausland grundsätzlich zu versteuern sind, kann man durch Auslandsanlagen nicht die Abgeltungssteuer umgehen.

Zwar greift hier regelmäßig kein Finanzinstitut an der Quelle zu, dafür muss der Steuerpflichtige diese Erträge aber in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben. Zudem können sich komplizierte Doppelbesteuerungsfragen gerade bei thesaurierenden Auslandsfonds ergeben.

Selbst wenn das Depot im Ausland gehalten wird, ergibt sich eine Pflicht zur Angabe von angefallenen Erträgen in der Steuererklärung - spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem Geld wieder ins Inland geholt wird.

Allerdings kann mit einem Depot im Ausland ein gewisser Steuerstundungseffekt erzielt werden. Dieser ermöglicht unter Umständen Kapitalumschichtungsvorgänge im Depot, die zunächst kein Fiskus abgreifen kann.

Abgeltungssteuer umgehen durch Gestaltung

Oft wird übersehen, dass Familien bei der Abgeltungssteuer Gestaltungsspielräume zur Verfügung stehen, die helfen, die Abgeltungssteuer zu umgehen. Dabei gilt der Grundsatz: je mehr Kinder, desto höher der Freibetrag.

Jedes Kind kann bereits einen Sparer-Pauschbetrag geltend machen und unterfällt dabei mangels Einkommen regelmäßig der Nichtveranlagung. Werden ertragsreiche Anlagen bewusst und gekonnt auf die Familienmitglieder verteilt, geht mancher Ertrag ohne Abgeltungssteuer durch.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

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