Eine weitere Alternative zur Gehaltserhöhung ist der Arbeitgeberbeitrag zur Kinderbetreuung. Achtung: Kindergartenzuschüsse sind beitragsmäßig nicht begrenzt. Hier kann es sich also richtig lohnen. Der Zuschuss darf die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung allerdings nicht übersteigen.
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