Karnevalsdienstag ist der 47. Tag vor Ostersonntag bzw. der Dienstag vor Aschermittwoch. Er findet daher frühestens am 3. Februar und spätestens am 9. März statt. Der Feiertag ist der letzte Tag der Karnevalswoche und wird auch als Fastnachtsdienstag oder Faschingsdienstag bezeichnet. Karnevalsdienstag ist kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
Bräuche an Karnevalsdienstag
Karnevalsdienstag oder Fastnachtsdienstag (in anderen Ländern auch Mardi Gras oder Pancake Day genannt) ist der letzte Tag der Karnevalszeit und somit auch der letzte Tag, bevor die Fastenzeit an Aschermittwoch beginnt. Je nach Region gilt er als der Höhepunkt der Karnevalsfeiertage.
Wie schon am Rosenmontag finden auch an Fastnachtsdienstag regelmäßig Karnevalsumzüge in den Karnevalshochburgen statt. Weitere Bräuche am Karnevalsdienstag hängen mit dem Beginn der Fastenzeit am Aschermittwoch zusammen. Da ab diesem Zeitpunkt bestimmte Speisen nicht mehr gegessen werden dürfen, wird der Fastnachtsdienstag genutzt, um sie ein letztes Mal vor der Fastenzeit zu essen.
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Feiertage vor und nach Karnevalsdienstag
Vor und nach Karnevalsdienstag finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Karnevalssamstag | 50. Tag vor Ostersonntag, Samstag vor Aschermittwoch |
Karnevalssonntag | 49. Tag vor Ostersonntag, Sonntag vor Aschermittwoch |
Rosenmontag | 48. Tag vor Ostersonntag, Montag vor Aschermittwoch |
Karnevalsdienstag | 47. Tag vor Ostersonntag, Dienstag vor Aschermittwoch |
Aschermittwoch | 46. Tag vor Ostersonntag |
Frühlingsanfang (meteorologisch) | 1. März |
Internationaler Frauentag | 8. März |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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