Das Finanzamt Hamburg-Wandsbek in 22041 Hamburg kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 22041-22149 zuständig.
Die Hauptaufgabe der Behörde liegt insbesodere in der Steuerverwaltung. In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest.
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und vermitteln diese.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hamburg.
Finanzamt Hamburg-Wandsbek: Die Steuernummer und die Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
Eine Ausbildung im Finanzamt Hamburg-Wandsbek absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Hamburg-Wandsbek und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Hamburg-Wandsbek
Sprechzeiten:
Inf.- u. Annahmest.: Mo+Mi 8-14 Uhr, Di 7-14 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr, übr. Bereiche n. Vereinb
Anschrift
Finanzamt Hamburg-Wandsbek (Nr. 2251)
Schloßstr.107
22041 Hamburg
Postfach 700660
22006 Hamburg
- Telefon: 040/428 28-0
- Telefax: 040/4 273-10 514
- E-Mail: FAHamburgWandsbek@finanzamt.hamburg.de
- Internet: http://www.hamburg.de/wandsbek-start/
Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Wandsbek | |
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Bankname | BBK HAMBURG |
IBAN | DE03200000000020001530 |
BIC | MARKDEF1200 |
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Wandsbek
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Finanzamtmitarbeiter sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlages. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig und wird Verspätungszuschlag genannt. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Steuerliche Details zu Hamburg
Einwohner | 1.748.915 |
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Hebesatz Grundsteuer A | 225 |
Hebesatz Grundsteuer B | 540 |
Hebesatz Gewerbesteuer | 470 |

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