Die verschiedenen Steuerarten im Überblick

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Deutschland hat ein komplexes Steuersystem mit rund 37 einzelnen Steuern. Die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer sind dabei die beiden Steuerarten, die einen Großteil des Steueraufkommens ausmachen - rund 60 Prozent. Zudem ergeben sich aus den vielen Steuerarten auch Mehrversteuerungen, also doppelte Besteuerungen, die bei einigen Produkten anfallen.

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Übersicht der Steuerarten

Körperschaftssteuer

Zu der Körperschaftssteuer gehören die Bundes- und Ländersteuer, die Gemeindesteuern und die Gemeinschaftssteuer. Gemeinschaftssteuern fließen dabei sowohl in den Bund, als auch in die einzelnen Bundesländer und Gemeinden.

Direkte und indirekte Steuern

Bei den direkten Steuern ist der Steuerschuldner dieselbe Person wie der Steuerträger. Die Kosten übernimmt hingegen der Steuerschuldner, legt diese im Preis aber auf den Steuerträger um. Zu der direkten Steuerart gehören die Vermögenssteuer und die Einkommenssteuer. Die Charakteristika der indirekten Steuer erfüllen beispielsweise die Verbrauchersteuer und die Umsatzsteuer.

Steuerobjekt

Die Steuerobjekte unterscheiden sich in Substanz-, Ertrags- und Verkehrssteuer. Die Ertragssteuer fasst die Erträge aus einer Markttätigkeit zusammen. Die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Kirchensteuer lassen sich in diese Kategorie eingliedern. Substanzsteuern betreffen das persönliche Vermögen wie Erbschaften oder Schenkungen. Die Verkehrssteuer erfasst alle steuerpflichtigen Transaktionen, beispielsweise die Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungssteuer.

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Welches sind die wichtigsten Steuerarten in Deutschland?

Insgesamt gibt es in Deutschland fast 40 indirekte und direkte Steuern, die alle zum Gesamtsteueraufkommen beitragen. Der Großteil des Steueraufkommens wird jedoch aus einigen wenigen Steuerarten generiert. Diese wichtigsten Steuern werden im Folgenden vorgestellt.

Die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist dazu da, um die Erträge von natürlichen Personen zu bemessen. Diese Steuer richtet sich nach der Höhe des jährlichen Gesamteinkommens. In Deutschland basiert die Einkommensteuer auf einem Tarifmodell, beginnend mit einer steuerfreien Zone (der Nullzone) bis hin zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Um den eigenen Steuersatz schnell und einfach zu berechnen, können Sie unseren Steuersatzrechner nutzen.
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Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer in Höhe eines festen Prozentsatzes fällt auf alle Produkte und Dienstleistungen an, die gegen Entgelt angeboten werden. Sie gehört zu den indirekten Steuern, da sie in der Regel auf den Endpreis der Leistung oder der Ware hinzugerechnet wird.

Die Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer bezieht ausschließlich juristische Personen und deren Einkommen ein. Der Tarif ist hier einheitlich gestaltet und liegt bei 15 Prozent vom jährlichen Gesamtertrag der jeweiligen Person.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer kommt bei inländischen Einkünften von Gewerbetreibenden zustande. Der Steuersatz richtet sich dabei nach dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet.

Wie hoch der Gewerbesteuerhebesatz in Ihrer Gemeinde ausfällt, können Sie hier nachlesen.
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Zum Gewerbesteuerhebesatz

Alle Steuerarten - Wo landet welche Steuer?

Die Steuerarten in Deutschland lassen sich auch danach einteilen, auf welcher Ebene die Steuereinnahmen schließlich verwendet werden.

Gemeinschaftsteuern

Die Gemeinschaftsteuern landen anteilig sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und den einzelnen Gemeinden. Dazu gehören folgende Steuerarten:

  • Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Abgeltungsteuer

Bundessteuern

Als Bundessteuern werden die Steuerarten bezeichnet, die nicht den Bundesländern zufließen, sondern der Steuerhoheit des Bundes unterliegen. Die Steuern, die anteilig an Bund und Länder gehen, gehören nicht dazu.

Folgende Steuerarten gehören zu den Bundessteuern:

  • Stromsteuer
  • Energiesteuer
  • Kaffeesteuer
  • Kfz-Steuer
  • Tabaksteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Versicherungsteuer

Landessteuern

Die Landessteuern fließen allein einem Bundesland zu. Die Steuerertragshoheit liegt demnach bei dem Bundesland, in dem die Steuer erbracht wurde. Dazu gehören diese Steuern:

  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Feuerschutzsteuer
  • Biersteuer
  • Spielbankabgabe
  • Grunderwerbsteuer

Gemeindesteuern

Gemeindesteuern werden von den Gemeinden selbst verwendet. Typische Gemeindesteuern sind:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Vergnügungsteuer
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnsitzsteuer
  • Spielautomatensteuer
  • Getränkesteuer

EU-Eigenmittel

Einige Teile des Bundeshaushalts kommen anhand eines festgelegten Finanzierungsschlüssels auch der Europäischen Union zugute:

  • BNE-Eigenmittel
  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel
  • Zuckerabgaben
  • Zölle

Welche Steuerarten sind unbekannt oder nicht mehr existent?

Eine Reihe von Steuerarten existieren nicht mehr oder sind sehr unbekannt:

Die Kinosteuer wird seit den 1930er Jahren erhoben. Der Kinobetreiber leitet diese an die Gemeinde weiter. Weitere 1,8 bis 3 Prozent der Filmeinnahmen erhält die jeweilige Filmförderanstalt.

Die Tanzsteuer gehört ebenfalls zu den Vergnügungssteuern. Sie wird auch heute noch von dem jeweiligen Veranstalter an die zuständige Gemeinde gezahlt.

Dem Bund stehen ebenso Steuern auf Jagdaktivitäten zu. Jagdpächter und alle Personen, die eine Jagdberechtigung haben, sind verpflichtet diese Art der Steuer abzuführen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesfinanzministerium: Steuerarten »
  2. Bundesfinanzministerium: Steu­ern »

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