Ausbildungsvergütung im Rahmen des Arbeitsrechts

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Deutschland eine Ausbildung absolviert, der erhält eine Ausbildungsvergütung als Entlohnung. Die Höhe dieser Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren wie etwa dem Bundesland, der Branche, geltenden Tarifverträgen sowie dem Ausbildungsjahr ab.

Die Ausbildungsvergütung wird nicht als Gehalt definiert, sondern als ein Beitrag zu den Kosten des Auszubildenden, in welchem zudem ein Taschengeld enthalten ist. Die Rechtsgrundlage bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

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Abzüge von der Ausbildungsvergütung

Steuerrechtlich gilt die Ausbildungsvergütung als Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Der Abzug von Lohnsteuer erfolgt erst, wenn ein Auszubildender monatlich mehr als 1029 € verdient. Ausschlaggebend sind neben der Höhe der Vergütung auch die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dazu gehören etwa:

Der Gesetzgeber hat im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) verfügt, dass die Vergütung nicht der Pflicht zum Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt, solange sie den Betrag von 325 € nicht übersteigt. Unterhalb dieser Grenze muss nur der Arbeitgeber diese Beiträge an den Staat abführen, der Auszubildende selbst leistet keine Abgaben.

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Ausbildungsvergütung - wie viel Gehalt steht mir zu?

Wie hoch die monatliche Vergütung ist, kann nicht allgemein gesagt werden, dazu hängt sie von zu vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass sie mit der Anzahl der Ausbildungsjahre steigen muss. Noch immer ist die Ausbildungsvergütung in den neuen Bundesländern fast immer niedriger, als in den alten Bundesländern. Die meisten Auszubildenden profitieren von Tarifverträgen, die in den einzelnen Branchen abgeschlossen werden und in denen auch die Höhe der Vergütung für Auszubildende festgelegt wird.

Im bekanntermaßen relativ niedrig vergüteten Beruf des Friseurs liegt die Vergütung beispielsweise nahe an der Mindestvergütung von etwa 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 731 Euro im zweiten und circa 837 Euro im letzten Ausbildungsjahr. Ein Auszubildender im Bereich Bankkaufmann hingegen verdient im ersten Jahr etwa 980 €, im zweiten Jahr bekommt er ungefähr 1.030 € und im letzten Jahr beträgt seine Ausbildungsvergütung 1.100 €.

  • Trotz der teilweise großen Unterschiede bei der Ausbildungsvergütung sollte man sich seine Ausbildung nicht aufgrund des Geldes auswählen. Der wichtigste Aspekt sollte sein, dass man Interesse am Ausbildungsberuf mitbringt und auch nach vielen Jahren noch Freude daran hat. Dennoch ist es ratsam, sich vor der Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages über die Ausbildungsvergütung zu informieren.

Ausbildungsvergütung und Unterhalt

Die Höhe der Vergütung hat Einfluss darauf, wie viel Kindergeld die Eltern als Unterhalt an ihr Kind zahlen müssen. Prinzipiell erhalten Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ihres Kindes Kindergeld, wenn sich dieses in Ausbildung befindet oder auf eine solche wartet.

Erhält das Kind eine Ausbildungsvergütung, wird diese, bis auf 90 € für Fahrtkosten, berufsbedingte Ausgaben oder Bücher, vollständig auf den Unterhalt angerechnet. Wenn also ein volljähriges, nicht bei den Eltern lebendes Kind Anspruch auf 735 € Unterhalt von seinen Eltern hat und eine Ausbildungsvergütung von 320 € erhält, gelten 230 € als eigenes Einkommen. Die Eltern bräuchten in diesem Fall also nicht 735 € Unterhalt zu zahlen, sondern nur noch 505 €.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) § 20 »

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