Als Friseur ist man für Pflege und kreative Gestaltung der Kopfhaare seiner Kunden zuständig. Friseure arbeiten überwiegend in Salons. Einige bieten einen mobilen Haarschneideservice an und besuchen die Kunden Zuhause. Friseure vertreiben auch entsprechende qualitativ hochwertige Haarpflegeprodukte, die in normalen Drogerie- oder Supermärkten nicht erhältlich sind. Neben Reinlichkeit, Kunden- und Serviceorientiertheit zählen auch handwerkliches Geschick und Kreativität zu den notwendigen Fähigkeiten, über die ein Friseur verfügen muss.
Brutto Gehalt als Friseur
Beruf | Friseur/ Friseurin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 1.817,20€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 1.356,05€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 21.806,43€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 12.313,81€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
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Wir haben für Sie das Bruttodurchschnittsgehalt als Friseur/ Friseurin basierend auf unserer Gehaltsdatenbank berechnet. Es liegt bei 1.817,20€ im Monat bzw. 21.806,43€ im Jahr. Alle Werte sind Durchschnittswerte.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Ausbildung zum Friseur
- Mindestlohn zum Berufseinstieg
- Weiterbildungsmöglichkeiten für Friseure
- Verdienen Sie als Friseur genug?
Die Ausbildung zum Friseur
Während der Ausbildung lernt der angehende Friseur alle die Tätigkeiten, die das spätere Berufsbild prägen werden. Zu den Hauptaufgaben gehören: Beratung, Haarwäsche, Schnitt (trocken oder nass), Föhnen, Rasur, Anmischen und Auftragen von Farbe, Tönung oder Strähnen, Dauer-, Kalt- und Volumenwellen legen, Hochsteckfrisuren und Haarverlängerungen.
Die Ausbildung zum Friseur ist eine Ausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk und dauert drei Jahre. Um den Friseurberuf erlernen zu können, gilt es, zunächst die Voraussetzungen für den Antritt der Friseurlehre zu gewährleisten. Grundsätzlich ist der Friseurberuf ein klassischer Lehrberuf, der somit einerseits eine Lehrstelle und andererseits einen entsprechenden Schulabschluss erfordert.
Die Voraussetzungen sind mindestens ein Hauptschulabschluss oder eine Lehrstelle mit Ausbildungsberechtigung. Bezogen auf den Ausbildungsplatz muss beachtet werden, dass diese über zumindest einen Mitarbeiter mit einem Friseurmeister verfügen muss und zudem eine Ausbildungsberechtigung vorzuweisen hat. Doch auch der Auszubildende und somit künftige Friseur muss zumindest einen erfolgreichen Hauptschulabschluss vorweisen können, um die Friseurausbildung mit Beginn des jährlichen Ausbildungsjahres antreten zu dürfen.
Grundsätzlich ist die Ausbildung zum Friseur eine dreijährige Berufsausbildung, die in der Regel mit dem Erwerb des Friseurmeisters endet. Gegliedert in praktische und theoretische Ausbildung erhält der Lehrling somit über einen Zeitraum von drei Jahren alle nötigen Kenntnisse, um den Friseurberuf nach Abschluss der Lehre als Meister des Berufes ausüben zu können.
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Die Friseurlehre ist eine dreijährige Ausbildung, erfolgt im Zuge einer „Vollzeitbeschäftigung“, ist unterteilt in praktische und theoretische Ausbildung und endet nach 3 Lehrjahren mit der Prüfung zum Meister.
Die praktische Berufsausbildung erfolgt im Zuge einer Vollzeitbeschäftigung, die jedoch für die theoretische Ausbildung an der Berufsschule unterbrochen wird. Je nach Bundesland und Region kann der Besuch der Berufsschule unterschiedlich erfolgen. In manchen Regionen müssen Lehrlinge nur zwei bis drei Mal jährlich für mehrere Wochen zur Berufsschule, in anderen Regionen wird die Berufsschule in regelmäßigen Abständen für wenige Tage in Folge besucht.
Neben der Bewertung der schulischen Ausbildung ist die Bewertung der handwerklichen Fähigkeiten ein entscheidender Faktor im Zuge einer Friseurausbildung. Wer in der Berufsschule gute Noten erhält, jedoch handwerklich nicht für den Beruf geeignet ist, wird den Lehrabschluss schwerlich erreiche, weswegen in vielen Lehrbetrieben schon im ersten Lehrjahr oftmals eine Art Selektionsprozess erfolgt, um so unnötige Ausbildungsversuche zu vermeiden.
Während der Ausbildung lernt der angehende Friseur auch die strengen Hygienevorschriften kennen, die in seinem Beruf gelten und anzuwenden sind. Denn Friseure müssen sich an das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) halten.
Daher ist es ein wichtiger Bestandteil des Berufsbildes, die Arbeitsmittel regelmäßig und korrekt zu reinigen und zu desinfizieren, wenn eine Kunde verletzt wurde oder sich der Friseur selbst beim Schneiden verletzt hat. Außerdem ist darauf zu achten, dass Boden und Waschbecken laufend gereinigt werden und stets saubere Umhänge und Handtücher zur Verfügung stehen.
Das Gehalt während der Ausbildung in der Übersicht:
- 1.Lehrjahr: 540 - 610 Euro brutto monatlich
- 2.Lehrjahr: 660 - 720 Euro brutto monatlich
- 3.Lehrjahr: 760 - 815 Euro brutto monatlich
Resultierend aus der Tatsache, dass der Lehrling anfangs sehr viel Grundwissen erwerben muss und im Betrieb für den direkten Kundenkontakt erst spät einsetzbar ist, ist das Ausbildungsgehalt verhältnismäßig niedrig.
Mindestlohn zum Berufseinstieg
Nach dem Abschluss der Lehre steht dem Friseur der bundesweite Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde zu. Nach individuellen Verhandlungen kann das Einstiegsgehalt jedoch auch deutlich höher ausfallen. Dazu können Trinkgelder kommen, welche das Gehalt noch einmal aufbessern.
- Die zuständige Gewerkschaft für Friseure ist im Rahmen des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) ver.di.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Friseure
Ein Friseur kann sich gezielt weiterbilden und somit seine Erfahrung sowie seine Kompetenz im Zuge der Weiterbildung vertiefen. Neben dem Schneiden der Haare bietet die - durchaus kompexe - korrekte Behandlung von Haaren viel Raum für Lehrgänge.
Zum Beispiel ist es für einen Friseur wichtig, immer am Puls der Zeit bezüglich neuer Techniken und Produkte zu sein. Neue Techniken sowie innovative Produkte und deren Nutzung sind wichtige Grundlagen für einen professionellen Service am Kunden und eben diese Grundlagen lassen sich durch eine Weiterbildung aneignen.
Fortbildungen versprechen die Vertiefungen der bisher angeeigneten Produktkunde und das Erlernen neuer Handwerkstechniken bzw. die Spezialisierung (Hairstylist).
Auch die Spezialisierung wird erst durch diverse Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht. Nach der Berufsausbildung ist ein allgemeines Berufswissen gegeben. Doch moderne Trends, die den Beruf des Friseurs von je her prägten, wollen beständig erlernt werden. So zum Beispiel kann nur der ein Hairstylist werden, der auch die nötigen Weiterbildungsmaßnahmen absolviert.
Um als Friseur an einer Weiterbildung teilnehmen zu können, gilt es die verschiedenen Möglichkeiten zu nutzen. Zum einen wären da die Weiterbildungsmaßnahmen, die die Berufsinnung in regelmäßigen Abständen anbietet. Doch auch private Weiterbildungsmaßnahmen im Zuge von Seminaren und Workshops bieten sich an, um das bestehende Fachwissen für den Beruf zu vertiefen und / oder zu erweitern.
Wichtig bei der Wahl der Maßnahme ist es, auf deren Inhalt zu achten. Viele Seminare und Workshops bieten neben viel neuem Wissen auch Zertifikate und Abschlüsse an, die den Besuch der Weiterbildung nachweisen und auch im beruflichen Alltag Anerkennung finden.
Bessere Gehälter lassen sich in gehobeneren Salons erzielen, wo eine Friseurin auch bis zu 2000 Euro verdienen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, durch die Fortbildung zum Friseurmeister weitere Qualifikationen zu erwerben. Dies ist auch eine Voraussetzung, wenn man sich selbstständig machen möchte. Allerdings muss die Ausbildung selbst bezahlt werden, was bis zu 10.000 Euro kosten kann.
Viele Friseure erweitern ihr Angebot und bieten neben den klassischen Friseurtätigkeiten auch Typberatungen, Pflege von Augenbrauen und Wimpern, Nagelpflege und -styling oder den breiten Bereich der Kosmetik.
Finanziell ist ein Anstieg auf bis zu 3000 Euro beim monatlichen Gehalt bei einer Anstellung als Friseurmeister möglich. Selbstständig lässt sich dies durch einen gut laufenden Salon noch weiter steigern.
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Einzelnachweise & Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Friseur/in ➞
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Berufe im Spiegel der Statistik - (BG823) Körperpflege ➞
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