Die Branntweinsteuer im deutschen Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Deutschland mit Alkohol handelt und diesen vertreibt, unterliegt der Steuerpflicht. Bis zum 31.12.2017 wurde die Branntweinsteuer erhoben. Diese ist seit dem 01.01.2018 durch die für die Europäische Union harmonisierte "Verbrauchssteuer auf Alkohol" ersetzt worden.

Rechtliche Grundlage für die Steuer bildete § 130 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG). Die Verbrauchsteuer auf Alkohol wird in § 1 ff. Alkoholsteuerverordnung (AlkStV) beziehungsweise im Alkoholsteuergesetz (AlkStG) geregelt. Zu beachten ist, dass die Branntweinsteuer beziehungsweise Verbrauchsteuer auf Alkohol nicht für sämtliche alkoholhaltige Produkte gilt.

Branntweinsteuer berechnen

Branntweinsteuer Rechner


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Um die Branntweinsteuer beziehungsweise Verbrauchsteuer auf Alkohol berechnen zu können, ist es wichtig zu wissen, was denn überhaupt Alkohol im Sinne des Gesetzes ist. Darunter fallen etwa durch "Brennen" produzierte Flüssigkeiten wie Weinbrand, Obstbranntwein, Whisky, Wodka oder Kornbrand. Zudem gilt auch synthetisch hergestellter Alkohol als solcher.

Auf dieser Basis kann eine einfache Beispielrechnung zeigen, wie hoch die Steuer ist. Bei einem Regelsteuersatz von 13,03 € pro Liter reinem Alkohol heißt das:

  • für eine Flasche Likör mit 0,5 Liter und 25 % Alkoholanteil werden 1,63 € Alkohol- beziehungsweise Branntweinsteuer fällig
  • für eine Flasche Rum (braun) mit 0,7 Liter und 40 % Alkoholanteil fallen 3,65 € Branntwein- beziehungsweise Alkoholsteuer an

Der Regelsteuersatz für Alkohol in Deutschland ist relativ gering. In Ländern wie Schweden oder auch Finnland liegt der Regelsatz mit bis zu 49 € pro Liter reinem Alkohol wesentlich höher. In Rumänien oder Zypern gibt es im Vergleich zu Deutschland einen deutlich niedrigeren Steuersatz.

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Höhe der Branntweinsteuer

Die Höhe der Verbrauchsteuer auf Alkohol entspricht der Höhe der früheren Branntweinsteuer. Der Regelsteuersatz für Alkohol, der von einem Ablieferer erworben und an den Verwender verkauft wurde, liegt bei 1.303 € je Hektoliter reinem Alkohol. Bei der Ermittlung der Höhe spielt die Temperatur eine wichtige Rolle, denn die Menge des Alkohols wird bei 20 Grad Celsius bestimmt.

Von der Besteuerung ausgenommen sind in Deutschland nicht nur Wein und Bier, sondern auch alkoholhaltige Arzneimittel sowie Lebensmittel, in denen Alkohol verarbeitet ist. Dieser muss dann allerdings einer sogenannten Vergärung unterzogen werden. Ebenfalls steuerfrei sind Pralinen mit unvermähltem Alkohol.

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Formel für die Branntweinsteuer

Die Formel zu Berechnung der alten Branntweinsteuer beziehungsweise der neuen Verbrauchsteuer auf Alkohol ist relativ einfach. Man muss lediglich folgende Formel verwenden:

  • Steuerbetrag pro 1 Liter x Gesamtmenge Flasche x angegebene Prozent Alkohol

Wendet man diese Formal an auf eine Flasche mit 0,7 Liter Inhalt und einem Alkoholgehalt von 37,5 Prozent und nimmt als Basis den Steuerregelsatz von 13,03 € für einen Liter reinen Alkohol, ergibt sich folgende Rechnung:

13,03 € x 0,7l x 0,375 = 3,42 €

  • Neben der früheren Branntweinsteuer und heutigen Verbrauchsteuer auf Alkohol muss noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent berücksichtigt werden. Sie erhöht die Gesamtsteuerlast des Käufers beim Erwerb von zu besteuernden, alkoholischen Getränken zusätzlich.

Exkurs: Alkoholgehalt berechnen (Volumenprozent in Gramm)

Sie möchten nicht nur die anfallende Branntweinsteuer berechnen, sondern ermitteln, wie viel Gramm Alkohol sich in Ihrem Getränk befinden? Mit unserem Alkoholrechner lässt sich der Alkoholgehalt schnell und einfach berechnen!

Alkoholgehalt Rechner

  • Die Formel zu Berechnung des Alkoholgehalts in einem Getränk lautet:

Menge in ml x (Vol.-% / 100) x 0,8 = Reiner Alkohol in Gramm

Exkurs: Alkoholabbau Rechner (nach Seidl et al.)

Die theoretische Abnahme der Blutalkoholkonzentration lässt sich ahnhand verschiedener Formeln berechnen. Die Formel nach Seidl et al. bezieht - anders als beispielsweise die Widmarksche Formel - nicht nur konstante geschlechtsspezifische Faktoren mit ein, sondern setzt die Blutalkoholkonzentration zudem in Abhängigkeit zu Körpergewicht und Körpergröße.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Alkoholsteuergesetz (AlkStG) »

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