Doppelte Buchführung im Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im Gegensatz zur einfachen Buchführung, bei der einfach die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und miteinander in einer Einnahme-Überschussrechnung miteinander verrechnet werden, stellt die doppelte Buchführung bzw. Bilanzierung ein kaufmännisches Buchungsverfahren dar, das für eingetragene Kaufleute gemäß § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) die verpflichtende Form der Buchhaltung ist.

Lediglich kleine Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit. Aus steuerrechtlicher Sicht ist § 140 Abgabenordnung (AO) Grundlage für die Pflicht zur doppelten Buchführung.

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Warum ist doppelte Buchführung notwendig?

Die doppelte Buchführung dient dem Eigeninteresse des Kaufmannes, denn er schafft sich damit eine transparente Art der Geschäftsführung, die jederzeit sämtliche Vorgänge nachweist.

Außerdem muss er die Vorschriften erfüllen, die der Gesetzgeber für eingetragene Kaufleute vorgesehen hat. Damit ist er in der Lage, die Ermittlung des Periodenerfolges in zweifacher Weise durchzuführen, nämlich mithilfe der Bilanz sowie mittels einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Ab wann ist doppelte Buchführung vorgeschrieben?

Eine doppelte Buchführung ist für Gewerbetreibende und Kaufleute vorgeschrieben, wenn der Betrieb nach Auffassung der Finanzbehörden bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Doppelte Buchführung ist vorgeschrieben für:

  • ins Handelsregister eingetragene Unternehmen (z. B. AG, GmbH, oHG)
  • Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 600.000 € und einen Gewinn von mehr als 60.000 € erzielen
  • nicht ins Handelsregister eingetragene Unternehmen (z. B. Einzelunternehmer, GbR) mit einem Umsatz über 600.000 € und einem Gewinn von über 60.000 €

Die genannten Bemessungsgrenzen für den Umsatz und den Gewinn eines Unternehmens oder Einzelunternehmers gelten stets für ein ganzes Geschäftsjahr.

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Beispiel für doppelte Buchführung

Im Grunde besteht die doppelte Buchführung aus zwei verschiedenen Abschlüssen, nämlich der Bilanz und der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Zudem werden verschiedene Bücher verwendet, nämlich das Grundbuch bzw. Journal sowie das Hauptbuch mit den Sachkonten und eventuell Nebenbücher (beispielsweise Lager-, Kassen-, Lohn- oder Kontokorrentbücher). Wie diese Buchführung funktioniert, zeigt ein einfaches Beispiel.

Ein Kunde muss eine Rechnung in Höhe von 500 € begleichen und tut dies, indem er 300 € überweist und 200 € bar bezahlt. Die doppelte Buchführung verbucht diese Beträge folgendermaßen:

Aktivseite der Bilanz: Bankkonto: + 300 € und Kasse: + 200 € (liquide Mittel steigen)

Passivseite der Bilanz: Forderungen: - 500 €

In einem anderen Beispiel möchte der Unternehmer den Mietzins in Höhe von 1.500 € an seinen Vermieter in die doppelte Buchführung einbauen.

Grundsätzlich gilt, dass bei jedem einzelnen Geschäftsvorgang stets ein Soll-Konto und ein Haben-Konto gleichermaßen belastet werden. Durch diese Vorgehensweise stehen Aktiv-Seite und Passiv-Seite immer in einem absolut ausgeglichenen Verhältnis zueinander.

  • Die doppelte Buchführung wird heute, auch aufgrund der immer komplexeren Geschäftsvorgänge in Unternehmen, fast ausschließlich über spezielle Buchführungsprogramme ausgeführt. Diese Software erleichtert dem Unternehmen die Führung der Bücher und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die Geschäftsabschlüsse zum Zweck der Steuerermittlung auf elektronischem Weg an die Finanzbehörden weiterzuleiten.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Handelsgesetzbuch (HGB) § 238 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Handelsgesetzbuch (HGB) § 241a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 140 »

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