Die Erklärung zur gesonderten Feststellung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer ein Unternehmen besitzt und seinen Wohnsitz beispielsweise in einem weiter entfernten Stadtbezirk hat, für den sind zwei verschiedene Finanzämter zuständig, nämlich das Betriebsfinanzamt für den Unternehmenssitz sowie das Wohnsitzfinanzamt, bei dem sich der Unternehmer als Privatperson anmelden muss.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Notwendige Schritte
  2. Formular

Damit beide Finanzämter den gleichen Informationsstand haben und adäquate Besteuerungsgrundlagen schaffen können, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige eine Erklärung zur gesonderten Feststellung abgibt, in diesem Fall bezogen auf die Steuerangelegenheiten seines Unternehmens. Empfänger der Erklärung ist das Betriebsfinanzamt.

Eine wichtige Rechtsgrundlage für diese Erklärung bildet § 180 Abs. 2 Abgabenordnung (AO).

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So läuft die Erklärung zur gesonderten Feststellung ab

Bezogen auf die bereits erwähnte Situation des Unternehmers muss dieser sich zunächst bei seinem Betriebsfinanzamt anmelden. Nach der Bearbeitung der Erklärung sowie der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen reicht das Betriebsfinanzamt als Informationen an das Wohnsitzfinanzamt weiter, welches dann unter Berücksichtigung der erhaltenen Daten die Einkommenssteuererklärung des Unternehmers bearbeitet.

Chronologisch werden also folgende Schritte vollzogen:

  • Anmeldung des Steuerpflichtigen beim Betriebsfinanzamt (inklusive Erklärung zur gesonderten Feststellung)
  • Bearbeitung und Erstellung der Besteuerungsgrundlagen durch das Betriebsfinanzamt
  • Weiterleitung der erhobenen Daten an das Wohnsitzfinanzamt
  • Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung durch das Wohnsitzfinanzamt
  • Die Datenübermittlung von einem Finanzamt zum anderen läuft vollkommen automatisch auf elektronischem Wege, sodass der Steuerpflichtige nichts weiter tun muss. Bei seiner Anmeldung und Erklärung zur gesonderten Feststellung muss er lediglich noch die Gewerbesteuer - und Umsatzsteuererklärung vorlegen.
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Formular für die Erklärung zur gesonderten Feststellung

Es gibt spezielle Formulare für die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Diese kann man online beim Finanzportal ELSTER ausfüllen und auf elektronischem Wege an die Finanzbehörde weiterleiten.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 180 Abs 2 »

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