Gleitzonenrechner
Es gibt eine einfache mathematische Formel, mit deren Hilfe man die Berechnung des zu versteuernden Einkommens in der Gleitzone vornehmen kann. Dazu benötigt man den vom Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegten Faktor F. 2024 beträgt dieser Faktor 0,7509.
Mithilfe dieses Faktors lässt sich dann die folgende Gleitzonenformel aufstellen:
1,1288588 x Arbeitsentgelt (AE) – 167,51647
Beispiel für ein Gehalt mit Gleitzone
Wer beispielsweise 700 Euro monatlich verdient, für den ergibt sich folgende Gleitzonenformel: 1,1288588 x 700 Euro – 167,51647 = 622,68 Euro. Diese Summe stellt das beitragspflichtige Einkommen dar, auf dessen Basis die Ermittlung der Sozialabgaben erfolgt. Diese werden nicht auf die gesamten 700 Euro erhoben, sondern nur auf den reduzierten Betrag.
Gleitzone Erklärung und Definition
Für Arbeitnehmer, die innerhalb dieser Gleitzone einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, gelten spezielle Regelungen bezüglich der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie der Beitragshöhen im Bereich der Sozialversicherung.
Innerhalb der Zone zahlt der Versicherte also weniger Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und erzielt dadurch ein höheres Nettoeinkommen. Im Gegensatz zu den Beiträgen des Arbeitnehmers, bleibt der Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers in der Gleitzone gleich.
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Details und Sonderfälle der Gleitzonenregelung
Prinzipiell gilt, dass die Gleitzonenregelung, also die verminderten Beiträge zur Sozialversicherung nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, deren Einkommen zwischen den 520,01 Euro und maximal 2.000 Euro monatlich liegt. Wer hingegen mehr als den festgelegten Höchstbetrag verdient, zahlt die normalen Beitragssätze.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn der Arbeitnehmer ein nicht konstant hohes Monatsgehalt verdient, also in einem Monat 350 Euro und im nächsten Monat vielleicht 740 Euro. In diesem Fall ist er verpflichtet, alle Gehälter auf das ganze Jahr hochzurechnen und die Summe dann durch 12 Monate zu teilen. Liegt das Ergebnis innerhalb der Beträge der Gleitzone, zahlt der Arbeitnehmer die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge.
- Bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatseinkommens sollte man nicht vergessen, auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit hinzuzurechnen. Solche Leistungen des Arbeitgebers müssen nämlich mit berücksichtigt werden.
Gleitzone für die Rentenversicherung
In den § 70 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch wurde der Absatz 1a eingefügt. Er stellt sicher, dass geringere Beiträge zur Rentenversicherung aufgrund verminderter Beitragsbemessungsgrundlagen die Rentenansprüchen nicht mehr reduzieren.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Gleitzonenregelung bei den folgenden Personengruppen nicht zur Anwendung kommt:
- Auszubildende
- Praktikanten
- Teilnehmer an dualen Studiengängen
- Teilnehmer an freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahren
- Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
- Arbeitnehmer mit fiktiven Einkommen als Basis der Beitragsberechnung (z. B. Behinderte oder Mitglieder religiöser Gemeinschaften)
- Arbeitnehmer in Altersteilzeit oder in Arbeitsverhältnissen mit flexiblen Arbeitszeiten, deren vermindertes Einkommen in die Gleitzone fällt
- Arbeitnehmer in Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Arbeitskräfte in Kurzarbeit oder mit Schlechtwetterregelung
Wer sich einer dieser Personengruppen zuordnen kann, sollte sich informieren, was er tun muss, um die Gleitzonenregelung für sich in Anspruch nehmen zu können. Die Deutsche Rentenversicherung kann hierzu detaillierte Informationen geben.
Die Gleitzone im Rahmen der Lohnsteuer
Wer in der Gleitzone in einem Midijob arbeitet und diesen als seine Ersttätigkeit ausübt, der kann im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung seine ganz normale Steuerklasse angeben.
Ist man den Steuerklassen I bis IV zugeordnet, ist das Einkommen aus dem Midijob steuerfrei. Wurde einem aber Steuerklasse V oder VI zugewiesen, wird für den Midijob Lohnsteuer fällig. Grund hierfür ist die Tatsache dass bei diesen Steuerklassen lediglich ein Monatseinkommen in Höhe von 105 Euro bzw. 0 Euro Steuerfreiheit genießt.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 70 »
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