Durch die Inanspruchnahme eines Notars fallen Notarkosten an. Solche Kosten kann man von der Steuer absetzen, dafür müssen aber aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Notarkosten steuerlich absetzen
Beim Kauf einer Immobilie fallen verschiedene Kosten an, unter anderem Notarkosten. Diese kann der Käufer steuerlich geltend machen.
Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn diese Aufwendungen in die folgenden Kategorien gehören:
- Anschaffungskosten
- Finanzierungskosten
Sie zählen zu den Anschaffungskosten, da sie mit dem Erwerb einer Immobilie in unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Beteiligung eines Notars ist bei Immobiliengeschäften zwingend erforderlich. Daher hat sie der Gesetzgeber den Anschaffungskosten zugeordnet.
Wird der Immobilienkauf über eine Bankfinanzierung ermöglicht, muss meistens eine Hypothek als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen werden. Da dieser Vorgang vom Notar gelenkt wird und er dafür Kosten in Rechnung stellt, gelten diese Notarkosten als Finanzierungskosten, da sie mit der Finanzierung in Verbindung stehen. In beiden Fällen kann geprüft werden, ob die Kosten steuerlich absetzbar sind.
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Notarkosten bei Immobilien
Wer heute eine Immobilie kauft, muss dies mithilfe eines Notars tun, denn der Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt ist. Mit dem Notar- und Grundbuchkosten Rechner kann berechnet werden, welche notariellen Gebühren beim Immobilienkauf anfallen werden.
Notarkosten beim Erwerb einer Immobilie absetzen
Prinzipiell besteht die Möglichkeit die beim Immobilienkauf anfallenden Notarkosten steuerlich abzusetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer das Ziel verfolgt, nach dem Erwerb der Immobilie mit dieser Einkünfte zu erzielen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er nicht selbst in einem erworbenen Haus wohnt, sondern es an anderer vermietet. Die Miete gilt dann als Einnahme.
- Das bedeutet umgekehrt, dass man Notarkosten nicht steuerlich geltend machen darf, wenn man eine Wohnung oder ein Haus kauft, um anschließend selbst darin zu wohnen. Bei einer Selbstnutzung trägt man die Kosten für den Notar also vollständig selbst.
Lassen sich Notarkosten für den Eintrag einer Hypothek absetzen?
Notarkosten, die durch die Eintragung einer Hypothek ins Grundbuch entstehen, kann man als Betriebsausgaben absetzen, wenn die erworbene Immobilie zum Betriebsvermögen gehört.
Als Werbungskosten sind sie hingegen absetzbar, wenn das gekaufte Objekt dem Privatvermögen zugeschlagen wird. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit nur, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, etwa durch das generieren von Mieteinnahmen.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten »
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