Die Vorsteuerberichtigung im deutschen Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Vorsteuerberichtigung wird notwendig, wenn sich die für den ursprünglichen Abzug der Vorsteuer grundlegenden Voraussetzungen eines Wirtschaftsgutes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ab der erstmaligen Verwendung verändern.

Grundsätzlich muss eine solche Berichtigung der Vorsteuer für jedes einzelne Geschäftsjahr erfolgen. Die rechtliche Grundlage für die Vorsteuerberichtigung bildet § 15a Umsatzsteuergesetz.

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Der Vorsteuerberichtigungszeitraum

Die Vorsteuerberichtigung hat jedes Jahr stattzufinden. Es gibt aber auch längere Fristen zur Durchführung der Vorsteuerberichtigung. Beispielsweise ist es laut Bundesfinanzhof (BFH) zulässig, dass bei Betriebsvorrichtungen der Zeitraum für die Berichtigung 10 Jahre beträgt.

Dies gilt allerdings nur, wenn die Vorrichtungen wesentliche Bestandteile sind und auf Dauer in ein Gebäude eingefügt wurden. In einem solchen Fall greift der auf 10 Jahre festgesetzte Vorsteuerberichtigungszeitraum für Grundstücke.

  • Für eine auf dem Dach installierte Photovoltaik-Anlage gilt ein Zeitraum von 5 Jahren für die Berichtigung. Ursache ist, dass die Anlage nicht zu den wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes gehört und für die Zweckerfüllung nicht von Bedeutung ist. Bei einer fest ins Dach integrierten Anlage hingegen beliefe sich der zulässige Zeitraum für die Vorsteuerberichtigung 10 Jahre.
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Vorsteuerberichtigung - Beispiel

Einige Beispiele können verdeutlichen, wann eine entsprechende Veränderung der ursprünglichen Verhältnisse vorliegt, durch die eine Vorsteuerberichtigung notwendig wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • ein Unternehmen noch verwendungsfähige Wirtschaftsgüter verkauft, bevor der maßgebliche Berichtigungszeitraum abgelaufen ist
  • ein Unternehmen Wirtschaftsgüter in eine andere Verwendung überführt
  • im Rahmen der Vermietung einer Gewerbe-Immobilie Umsatzsteuer veranschlagt worden ist und sich die gewerbliche Nutzung später als nicht machbar erweist

Wird eine Berichtigung der Vorsteuer notwendig, dann ist sie so durchzuführen, als wenn die entsprechenden Wirtschaftsgüter im Zeitraum zwischen ihrem Verkauf oder ihrer Lieferung und dem Ablauf des maßgeblichen Berichtigungszeitraums weiter im Unternehmen verwendet worden wären, und zwar unter entsprechend geänderten Voraussetzungen.

Vorsteuerberichtigung - ein Steuerberater ist sinnvoll

Wer als Unternehmer Wirtschaftsgüter besitzt, bei denen es zur Veränderung der ursprünglichen Wertverhältnisse kommt, der ist gut beraten, die Dienste eines Steuerberaters oder Finanzexperten in Anspruch zu nehmen. Beide sind in der Lage, die betroffenen Wirtschaftsgüter korrekt zu bewerten und können helfen, diese Güter im Rahmen der notwendigen Vorsteuerberichtigung neu einzuordnen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 15a »

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