Verschenken von Immobilien wird teuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ab dem 01. Januar 2023 ändert sich für viele Immobilien die steuerliche Bewertung. Dadurch kann es in vielen Fällen deutlich teurer als bisher werden, Häuser und Wohnungen zu verschenken.

Wir fassen hier für Sie die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zusammen und erklären, was diese Änderungen für Konsequenzen bedeuten können.

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Änderung im Jahressteuergesetz

Im Jahressteuergesetz 2022 wird die steuerliche Bewertung von Immobilien der Situation am Immobilienmarkt angepasst. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Immobilienpreise in den zurückliegenden Jahren zu stark gestiegen sind, um noch zu der bisher gängigen steuerlichen Bewertung zu passen.

Aus diesem Grund ändern sich mehrere Parameter ab dem 01. Januar 2023. Exemplarisch haben wir die Änderungen für Wohnhäuser zusammengestellt.

Steuerliche Änderungen für Wohnhäuser ab 2023

  1. Die Nutzungsdauer: Sie wird bei einer selbst genutzten Immobilie von 70 auf 80 Jahre verlängert.
    Die Konsequenz: Der Alterswert wird gemindert, der vom Immobilienwert abgezogen wird. Der Restwert steigt also.
  2. Der Sachwertfaktor: Er wird erhöht. Bisher lag er bei 0,9 bis 1,1. Ab 2023 liegt er bei 1,3 bis 1,5.
    Die Konsequenz: Der errechnete Immobilienwert wird am Ende mit dem Sachwertfaktor multipliziert. Auch diese Summe steigt also.
  3. Der Regionalfaktor: In boomenden Regionen steigt der Wert einer Immobilie um zusätzliche zehn Prozent.
    Die Konsequenz: Auch hier wird es teuerer.

Auch die Werte von vermieteten Häusern und Gewerbeimmobilien werden durch Veränderungen in diesem Gesetz deutlich steigen.

Auswirkungen auf die Schenkungssteuer

Erste Berechnungen haben ergeben, dass eine Steigerung der Immobilienwerte zwischen 20 und 100 Prozent oder sogar noch mehr möglich sind.

Das bedeutet: Werden die Immobilien höher bewertet, steigt damit auch die Schenkungssteuer entsprechend.

Viele Erben müssen schon jetzt einen Kredit aufnehmen, um die Schenkungssteuer zu bezahlen, diese Kredite werden zukünftig deutlich steigen. Zwar können sie die Kredite durch die verschenkte Immobilien gegensichern lassen, aber die monatliche finanzielle Belastung wird spürbar steigen.

Deshalb kann derjenige viel Geld sparen, der in diesem Jahr noch seine Immobilie verschenkt.

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Immobilien vorzeitig verschenken?

Natürlich lassen sich hohe Beträge vermeiden, wenn man eine Immobilie vorzeitig verschenkt. Allerdings sollte man vorher genau prüfen, ob die Personen die zu verschenkenden Immobilien wirklich wollen und finanzieren können.

Auf keinen Fall sollte man hier etwas überstürzen. Allerdings lohnt es sich, sich über eine mögliche Schenkung Gedanken zu machen und alle Optionen abzuwägen und offene Fragen zu klären.

Vor allem sollten diejenigen, die ihre Immobilien verschenken wollen an ihre eigene Zukunft denken: Wo werden sie zukünftig leben? Ist finanziell genug vorgesorgt für das Alter? Möchte man sich vielleicht noch Wünsche erfüllen? Was passiert mit der Immobilie, wenn die Beschenkten sie nicht mehr finanzieren können? Was passiert bei Streit?

Hier haben wir für Sie bereits zu diesem Thema recherchiert und Lösungsstrategien zusammengestellt:

Hier können Sie nachlesen, woran Sie denken sollten, wenn Sie Ihre Immobilie verschenken möchten.
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Auch ist das Familienheimprivileg für den länger lebenden Ehegatten verwirkt, wenn die Immobilie vorzeitig verschenkt wird.

Steuerfrei vererben mit dem Familienheimprivileg

Allerdings gibt es eine Möglichkeit, eine Besteuerung zu umgehen: das Familienheimprivileg. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Familienheimprivileg in Anspruch nehmen zu können:

  1. Die Wohnfläche der selbst genutzten Immobilie darf nicht größer als 200 Quadratmeter sein.
  2. Die Erben müssen in einem Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erbfall eingezogen sein.
  3. Die Erben müssen nach ihrem Einzug die geerbte Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.

Werden die Bedingungen nicht erfüllt, wird die volle Erbschaftssteuer fällig. Das Familienheimprivileg gilt nicht für verschenkte Immobilien, nur für vererbte.

Einzelnachweise und Quellen


  1. SZ: Jetzt noch schnell das Haus verschenken

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