Einen Umzug in der Steuererklärung absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Fast immer können die Kosten für den Umzug ganz oder zumindest ein Teil davon über die Steuererklärung abgesetzt werden. Entscheidend dabei ist der Anlass für einen Umzug.

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Wie kann man den Umzug in der Steuererklärung absetzen?

FindenUmzüge aus beruflichen oder privaten Gründen oder aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung (beispielsweise, weil die Immobilie finanziell nicht mehr gehalten werden kann) statt, können diese in der Steuererklärung abgesetzen werden.

Komplett oder teilweise abzugsfähig sind dabei die folgenden Aufwendungen:

  • Transportkosten für die Möbel
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch den Transport verursacht worden sind
  • Fahrkosten
  • Zusätzliche Kosten für Verpflegung
  • Doppelte Mietzahlungen (bis zu drei Monaten)
  • Maklergebühren für die neue Mietwohnung
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Welche Kosten für den Umzug dürfen nicht abgesetzt werden?

Nicht abzugsfähig sind die folgenden Aufwendungen:

  • Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des bisherigen Eigentums entstehen
  • Maklergebühren für den Kauf einer neuen Wohnung bzw. eines neuen Hauses
  • Kosten für eine eventuell nötig werdende Möbeleinlagerung

Wie viele Kosten für den Wohnortwechsel dürfen abgezogen werden?

Ist der Umzug beruflich bedingt, können praktisch alle Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Hier ist eine Auflistung aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem Wohnortswechsel angefallen sind, sinnvoll.

Das Finanzamt kontrolliert anhand des Bundesumzugskostengesetzes, ob die Aufwendungen abzugsfähig sind oder nicht.

Eine Bedingung muss allerdings zwingend erfüllt werden, damit der Wohnortswechsel als berufsbedingt anerkannt werden: Die tägliche Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle muss sich um wenigstens eine Stunde verkürzen.

Eine Ausnahme gilt, wenn man aus dem Ausland wegen der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Deutschland zieht. Selbst wenn die reale Fahrzeit sich um weniger als eine Stunde reduziert, darf der Steuervorteil, den man über die Steuererklärung erhalten kann, in einem solchen Fall nicht verwehrt werden.

Ist der Wohnortwechsel aus privaten Gründen geschehen, können einige Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dies betrifft beispielsweise die Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung.

Konnte man die eigene Wohnung aus finanziellen Gründen nicht mehr halten, können die darüber hinausgehenden Kosten (Transport, etc.) im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung eingetragen werden.

Wo gibt man die Steuererklärung nach dem Umzug ab?

Die Einkommensteuererklärung muss beim Finanzamt am neuen Wohnort abgegeben werden.

Stichtag ist das Datum der Ummeldung. Hat man sich am 31. Mai umgemeldet, so wird die Steuererklärung trotzdem nicht beim alten, sondern beim neuen Finanzamt abgegeben.

  • Privatpersonen müssen sich nicht extra neu bei der Behörde anmelden, um ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Anders ist es, wenn man mit seinem Gewerbe umzieht. In diesem Fall besteht eine Pflicht zur Neuanmeldung.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
  2. Bundesministerium der Justiz: § 9 Werbungskosten

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