Nahe der bayerischen Landeshauptstadt München liegt Bad Tölz, die Kreisstadt des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Anfang der siebziger Jahre wurde Bad Tölz mit dem größten Teil des Landkreises Wolfratshausen vereinigt. Über 120.000 Bürgerinnen und Bürger wohnen in diesem Einzugsgebiet.
Das oberbayerische Finanzamt Bad Tölz ist eine Außenstelle des Finanzamtes Wolfratshausen mit einem eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich. Die Mitarbeiter im Finanzamt Bad Tölz kümmern sich um die vielfältigen Anliegen der Bürger.
Auf der Internetpräsenz stellt das Amt viele Tools zur Verfügung, die den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen Überblick über ihre Fragen ermöglichen. So sind beispielsweise Online-Rechner für die Berechnung der Einkommensteuer, der Lohnsteuer und anderen Steuerarten verfügbar, die den ein oder anderen Gang zum Finanzamt ersparen können.
Öffnungszeiten, die auch Berufstätigen eine unkomplizierte Terminabsprache ermöglichen und viele Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) machen den Verkehr mit dem Finanzamt Bad Tölz auf barrierefreie Weise möglich.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Bad Tölz
Öffnungszeiten Servicecenter:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag: | 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Wolfratshausen
- Außenstelle Bad Tölz -
Prof.-Max-Lange-Platz 2
83646 Bad Tölz
Postfach 1420
83634 Bad Tölz
Telefon: 08171 25-0
Telefax: 08171 25-150
E-Mail: poststelle@fa-toel.bayern.de
Internet: www.finanzamt.bayern.de/Bad-Toelz
Bankverbindungen
Bayerische Landesbank Girozentrale München
IBAN: DE96 7005 0000 0004 3604 79
BIC: BYLADEMMXXX
HypoVereinsbank
IBAN: DE 94 7032 1194 0019 0159 63
BIC: HYVEDEMM466
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz - Dienststelle Bad Tölz (Stand: 2021) →
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.