Bayerisches Familiengeld ersetzt das Bayerische Betreuungsgeld

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Bayern lebt, seine Kinder in den ersten Jahren selbst erzieht und auf eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung verzichtet, der kann neben dem Elterngeld auch Bayerisches Familiengeld erhalten. Diese Leistung hat das Bayerische Betreuungsgeld abgelöst und wird seit 01. August 2018 gezahlt.

Rechtsgrundlage ist das Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG).

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Antrag auf Bayerisches Familiengeld

Bayerisches Familiengeld wird einkommensunabhängig gezahlt und seine Höhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder. Das bayerische Familiengeld wird automatisch mit Antrag auf Elterngeld mit beantragt. Für alle, die einen gesonderten Antrag auf bayerisches Familiengeld stellen müssen (etwa 2 Prozent aller Bezugsberechtigten), stellt das ZBFS (Zentrum Bayern Familie Soziales) auf seiner Homepage einen Online-Antrag zur Verfügung. Ein solcher Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn der beantragten Leistung gestellt werden.

Es müssen verschiedene Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden, etwa:

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind einzelne)
  • Kopie des Ausweises
  • Nachweise zu eventuell aus dem Ausland bezogene Leistungen
  • Kopie des Aufenthaltstitels
  • Meldebescheinigung

Der Antrag auf diese Leistung ist stets schriftlich einzureichen und inklusive der genannten Dokumente an das ZBFS zu senden. Die Bearbeitungszeit beträgt für Bayerisches Familiengeld einige Wochen.

Bayerisches Familiengeld Rechner


Kind / Kinder
  • Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro. Bei Drillingen gilt jedes einzelne Kind als drittes Kind. Somit erhalten die Eltern für jedes Kind monatlich 300 Euro bzw. pro Monat 900 Euro insgesamt.
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Kann man Bayerisches Familiengeld rückwirkend erhalten?

Hier gilt, dass man Bayerisches Familiengeld für bis zu drei Lebensmonaten ab der Antragstellung rückwirkend erhalten kann. Weitere Fristen sind bezüglich einer rückwirkenden Beantragung des Bayerischem Familiengeldes von Seiten des Gesetzgebers nicht vorgesehen.

Bayerisches Familiengeld und die Steuer

Bezüglich der steuerlichen Behandlung des Bayerischen Familiengeldes hat sich der Gesetzgeber an die für das Bayerische Betreuungsgeld geltende Regelung gehalten, sodass auch das Familiengeld steuerfrei ist und zudem nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, dass der Bezugsberechtigte die entsprechenden Beträge in seiner jährlichen Steuererklärung nicht anzugeben braucht bzw. diese vom Finanzamt bei der Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt werden.

Ab wann und wie lange wird Bayerisches Familiengeld gezahlt?

Bayerisches Familiengeld wird für Kinder gewährt, die zwischen 13 und 36 Monaten alt sind. Die Leistung wird also für längstens 2 Jahre gezahlt. In diesem Zeitraum erhalten die Eltern für die ersten beiden Kinder 250 Euro monatlich, ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro. Eine Ausnahme bilden Mehrlinge. Bei Drillingen gilt jedes einzelne Kind als drittes Kind. Somit erhalten die Eltern für jedes Kind monatlich 300 Euro bzw. pro Monat 900 Euro insgesamt.

  • Eine wichtige Information ist die, dass Bayerisches Familiengeld nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Für die Gewährung der Leistung spielt es also keine Rolle, ob und wie viel die beiden Elternteile jeweils arbeiten.

Wer für seine Kinder Familiengeld erhalten möchte, der muss lediglich drei Voraussetzungen erfüllen. Er muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Bayern haben, die Kinder, für die er das Familiengeld beantragt, müssen in seinem Haushalt leben und vor allem muss er die Kinder selbst erziehen.

Familiengeld Beispiel

Ein Vater kann also kein Bayerisches Familiengeld beantragen, wenn seine Kinder von seiner Frau erzogen werden, die nicht in seinem Haushalt lebt (etwa bei Geschiedenen). Nur die Frau könnte diese Leistung in diesem Fall beantragen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG) »

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