Die Bindefristen bei Versicherungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter der Bindefrist für Versicherungen versteht man einen Zeitraum, der entweder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt ist. Eine solche Frist kann darüber hinaus auch im Antragsvordruck festgeschrieben sein. Während dieses Zeitraums ist der Antragsteller an den von ihm gestellten Antrag auf Versicherung gebunden.

Die Bindefrist gibt dem Versicherungsunternehmen genügend Zeit für eine Risikoprüfung. Die Versicherungsgesellschaft darf den zeitlichen Rahmen der Frist in vollem Umfang nutzen. Die rechtliche Grundlage für die Frist ist § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Bindefrist bei Versicherungen

Es gibt eine solche Frist in der Bauwirtschaft, bei der es um die Annahme von verbindlichen Angeboten geht. Die Frist im Bereich der Bauwirtschaft ist gesetzlich geregelt. Neben dieser Frist gibt es auch die Bindefrist bei Versicherungen, bei der der Versicherungsantrag im Fokus steht.

Eine Versicherungsgesellschaft muss die Annahme eines Versicherungsantrages innerhalb des vereinbarten Zeitraumes annehmen oder ablehnen.

  • Eine solche Frist beginnt normalerweise mit dem Datum, an dem der Antrag gestellt wurde. Die Parteien können aber auch vereinbaren, dass die Frist zum Beispiel ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung für eine Gesundheitsprüfung startet.

Die Frist darf nicht mit der Widerspruchsfrist verwechselt werden. Letztere beginnt nämlich erst dann, wenn die Versicherungsgesellschaft den Antrag akzeptiert und dem Versicherungsnehmer alle notwendigen Dokumente sowie die Widerrufsbelehrung übergeben hat. Die Widerspruchsfrist bei Versicherungsverträgen wurde vom Gesetzgeber auf 2 Wochen ab dem Vertragsabschluss festgelegt.

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Besonderheit bei der Bindefrist

Normalerweise folgt die Widerrufsfrist erst nach der Bindefrist. Erhält der Antragsteller gleich bei der Abgabe seines Antrags die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) überreicht, dann beginnt schon ab diesem Zeitpunkt die 14-tägige Widerrufsfrist.

Der dadurch sozusagen blockierte Bindungszeitraum beginnt in einem solchen Fall erst, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Gesetzliche Regelungen zur Bindefrist bei Versicherungen

Es gibt für die einzelnen Versicherungsarten eine unterschiedlich lange Frist, in deren Verlauf die Versicherungsgesellschaft über einen Antrag entscheiden muss.

Für folgende Versicherungen gibt es eine Bindefrist:

Die Frist von 6 Wochen bei der Lebens- und privaten Krankenversicherung ist länger, damit der Versicherungsgesellschaft genügend Zeit bleibt, um eine Gesundheit- bzw. Risikoprüfung durchzuführen.

Überschreitung der Bindefrist

Nimmt ein Versicherer den Vertrag erst an, nachdem die Frist verstrichen ist, wird die Vertragsannahme als verspätet eingeordnet. Als Konsequenz dieser Verspätung muss der Antragsteller einen neuen Antrag unterschreiben.

Der Antragsteller hat aber auch die Möglichkeit, seinen Antrag zurückzuziehen, wenn der Versicherer sich innerhalb der festgelegten Frist nicht für oder gegen den gestellten Antrag entscheiden konnte.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 145 »

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