Was ist Elterngeld Plus?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die meisten Eltern möchten vor allem in den ersten Lebensjahren ihres Nachwuchses für diesen da sein. Gleichzeitig ist allerdings auch der Wunsch vorhanden, weiterhin zu arbeiten. Für Eltern, die Elterngeld beziehen und ihre Berufstätigkeit auf Teilzeit zurückfahren, bietet der Gesetzgeber mit dem Elterngeld Plus eine zusätzliche Leistung und stärkt dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Rechtsgrundlage bildet hier das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

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Wie funktioniert Elterngeld Plus?

Wer nach der Geburt seines Kindes in Teilzeit arbeiten will, der kann seit dem Inkraftreten von Elterngeld Plus im Jahr 2015 den Bezug von Elterngeld verlängern.

Bis zur Einführung gab es zwar die Möglichkeit, maximal 30 Stunden pro Woche zu arbeiten und währenddessen Elterngeld zu beziehen. Seit 2015 besteht allerdings die Möglichkeit, den Zeitraum für den Bezug von Elterngeld zu strecken. Dies kann zu mehr Elterngeld führen.

Dank dieser Form von Elterngeld bekommen Antragsberechtigte nicht mehr einen Monat Basiselterngeld, sondern zwei Monate ElterngeldPlus. Auf diese Weise verlängert sich der mögliche Zeitraum für den Bezug von 12 auf 24 Monate oder sogar auf 28 Monate.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein Partner die Elternzeitansprüche seines Partners für sich in Anspruch nimmt. Insgesamt übersteigt das Elterngeld Plus aber nicht das Basiselterngeld. Der Grund dafür liegt darin, dass der monatlich ausgezahlte Betrag beim Bezug von Elterngeld Plus höchstens 50 % des Basiselterngeldes beträgt.

  • Die Berechnung für das Elterngeld Plus nimmt nicht das durch das Einkommen reduzierte Basiselterngeld als Berechnungsgrundlage, sondern den vollen Betrag des Elterngeldes.
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Elterngeld Plus und Minijob

Wer während des Bezugs von Elternegeld oder Elterngeld Plus arbeitet (dazu zählt auch der Minijob), dem wird der Hinzuverdienst auf das Elterngeld bzw. die neue Form von Elterngeld angerechnet.

Wann lohnt sich Elterngeld Plus?

Die Beantragung lohnt sich hauptsächlich für Eltern, die während des Bezugszeitraumes von Elterngeld arbeiten, da sie somit ein anrechenbares Einkommen aufweisen. Dieses wirkt sich später beim Elterngeld Plus positiv aus. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen. Eine Mutter:

  • hat am 15.08.2015 ein Kind bekommen
  • hat vor der Geburt 2.000 € netto verdient
  • bleibt nach der Geburt 6 Monate zuhause
  • arbeitet ab dem 7 Monat für 800 € netto monatlich

Das Basiselterngeld beträgt 65 % des Nettogehaltes vor der Geburt, also 1.300 €. Für die Monate 7 bis 12 des Bewilligungszeitraumes entsteht ein Anspruch auf 804 € monatlich (67 % von 1.300 €). Die Maximale Auszahlungssumme bei Elterngeld Plus in den Monaten 7 bis 18 beträgt 650 € (50 % von 1.300 €). Man erhält beim Elterngeld Plus zwar nur 650 € statt 804 €, dafür aber nicht für 6 Monate, sondern für 12 Monate, was unter dem Strich mehr Geld bedeutet.

  • Da das Zuschuss- und Steuerrecht hier sehr komplex ist, sollte man sich bei Bedarf eine Beratung bei der zuständigen Behörde oder von einem unabhängigen Finanzberater holen. Er kann die einzelnen Szenarien von Basiselterngeld, neuem Elterngeld, Partnerschaftsbonus und Bezugszeitraum genau erklären und eine entsprechende Berechnung vornehmen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) »
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - Neureglungen zum 01.September 2021 »

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