Die Bedeutung einer Gewinnrücklage für Unternehmen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Gewinnrücklage wird im Rechnungswesen Kapital bezeichnet, das als Folge von nicht ausgeschütteten Jahresüberschüssen einer Kapitalgesellschaft entsteht. Diese Art von Rücklage ist eine Art Reserve neben dem Grundkapital und gehört zum Eigenkapital eines Unternehmens. Sie wird aus thesaurierten (nicht ausgezahlten) Unternehmensgewinnen aufgebaut.

Rechtliche Grundlage ist § 272 Handelsgesetzbuch (HGB).

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Gewinnrücklage Beispiel

Die Berechnung einer Gewinnrücklage lässt sich an einem Beispiel am einfachsten verdeutlichen. Ein Unternehmen erwirtschaftet im Jahr 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 20 Millionen Euro.

Die Aktionärsversammlung der AG entscheidet, dass 50 % des Überschusses als Rücklage einbehalten werden. Zudem müssen gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) 5 % des Jahresüberschusses, also 1 Million Euro, in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage müssen zusammen 10 % des Grundkapitals ausmachen.

Um also die Gewinnrücklagen des jeweils aktuellen Geschäftsjahres zu berechnen, muss man vom Nettojahresüberschuss (nach Steuern) noch die ausgeschütteten Dividenden abziehen. Da es sich beim Konto der Gewinnrücklagen um ein ansammelndes (kumuliertes) Konto handelt, ist das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres zu berücksichtigen, zu dem die neu einzustellende Gewinnrücklage hinzuzurechnen ist.

  • Wer ein Unternehmen als UG (haftungsbeschränkt) GmbH oder AG neu gegründet hat und deshalb gesetzlich verpflichtet ist, eine Gewinnrücklage zu bilden, der sollte aufgrund der Komplexität des deutschen Handels- und Steuerrechts die Hilfe eines Finanzexperten bzw. Steuerberaters in Anspruch nehmen. Durch seine Hilfe sinkt das Risiko, die gesetzlichen Maßgaben falsch umzusetzen und Fehler zu begehen, die sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken können.

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Gewinnrücklage bei UG und GmbH

Eine Gewinnrücklage ist vor allem bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt ) von Bedeutung. Eine Eigenart der UG ist ja, dass die Gesellschafter das Stammkapital nicht in voller Höhe erbringen müssen. Solange das Stammkapital nicht die erforderliche Höhe von 25.000 € aufweist, muss die UG jedes Jahr eine Rücklage in Höhe von 25 % des vorjährigen Jahresüberschusses zurückzulegen.

Rechtsgrundlage ist § 5a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Neben der UG (haftungsbeschränkt) ist auch eine GmbH dazu verpflichtet, eine Gewinnrücklage zu bilden. Sie tut dies, um ihr Eigenkapital zu erhöhen. Andere Gründe können sein:

  • Einnahmen oberhalb des sogenannten Nennwertes
  • Zuzahlungen von Gesellschaftern
  • Herabsetzung des Kapitals (Grund- oder Stammkapital)

Das Ansparen einer solchen Rücklage wird von der Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung der GmbH beschlossen. Die Bildung von Rücklagen ist für Unternehmen auch deshalb notwendig, um eventuelle Defizite aufgrund von zurückgehenden Jahresüberschüssen zu kompensieren und z. B. Dividenden an Aktionäre auszahlen zu können. Die Gewinnrücklage dient also zum Ausgleich von Defiziten.

Verdeckte Gewinnrücklage

Als verdeckte Gewinnrücklagen werden stille Reserven des Unternehmens bezeichnet. Sie zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie nicht als Teil des Eigenkapitals in der Bilanz auftauchen.

Stille oder verdeckte Gewinnrücklagen entstehen dadurch, dass das Betriebsvermögen zu niedrig bewertet ist oder die Schulden des Unternehmens zu hoch bewertet sind. Der Effekt solcher Rücklagen ist, dass der Gewinn laut Bilanz sowie das Eigenkapital niedriger ist, als dies am Bilanzstichtag tatsächlich der Fall ist. Die Bildung einer verdeckten Rücklage ist ein ganz normaler und legaler Vorgang, nur der Begriff "verdeckt" ist an dieser Stelle etwas irreführend.

Gewinnrücklage und Gewinnvortrag

Der Unterschied zwischen einer Gewinnrücklage und einem Gewinnvortrag besteht vor allem darin, dass der Gewinnvortrag im nachfolgenden Geschäftsjahr ohne irgendeinen Beschluss wieder für Ausschüttungen genutzt werden kann. Im Zuge einer Einstellung in die Gewinnrücklage muss dagegen zuerst ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen, damit die Gewinnrücklage aufgelöst wird.

Eine Bildung einer solchen Rücklage bietet sich also hauptsächlich dann an, wenn die in ihr enthaltenen Finanzmittel längerfristig gebunden werden sollen.

  • Spielt ein Unternehmen mit dem Gedanken, einen Kredit aufzunehmen, ist eine Gewinnrücklage aufgrund ihrer längeren Bindung ein besseres Verhandlungsargument als ein schnell zu verbrauchender Gewinnvortrag.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Handelsgesetzbuch (HGB) § 272 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) § 5a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Aktiengesetz (AktG) § 150 »

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