Das Entlastungspaket der Ampel-Koalition

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung am 23. Februar ein Entlastungspaket beschlossen.

Darin sind unter anderem eine höhere Pendlerpauschale und ein früheres Ende der EEG-Umlage enthalten.

Die Entlastungen im Überblick

EEG-Umlage
entfällt ab 1. Juli 2022

Pendlerpauschale
steigt ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent

Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt auf 1.200 Euro

Grundfreibetrag
steigt auf 10.347 Euro

EEG-Umlage
entfällt ab 1. Juli 2022

Pendlerpauschale
steigt ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent

Arbeitnehmer-
pauschbetrag

steigt auf 1.200 Euro

Grundfreibetrag
steigt auf 10.347 Euro

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Wegfall der EEG-Umlage

Als EEG-Umlage wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bezeichnet. Sie wird von Stromverbrauchern gezahlt, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu finanzieren, und beträgt aktuell 3,72 Cent pro kWh (bis zum 1. Januar waren es 6,5 Cent pro kWh).

Die Bundesregierung hatte eine Abschaffung der EEG-Umlage bereits für 2023 beschlossen. Im Rahmen des Entlastungspakets wird die Abschaffung jedoch auf den 1. Juli 2022 vorgezogen. Laut Finanzminister Christian Lindner soll so eine Entlastung in Höhe von ins gesamt 6,6 Milliarden Euro erreicht werden.

Erhöhung der Pendlerpauschale

Um den steigenden Benzinpreisen entgegenzuwirken und Berufspendler zu entlasten, wird die Pendlerpauschale rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 angehoben. Ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg beträgt sie nun 38 Cent pro Kilometer. Zuvor lag sie bei 35 Cent.

Für Kurzpendler ändert die neue Regelung jedoch nichts: Wer weniger als 21 Kilometer zur Arbeit fährt, kann weiterhin pauschal 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Höhere Steuerfreibeträge

Arbeitnehmer werden außerdem durch höhere Steuerfreibeträge entlastet. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrag statt 1.000 Euro nun 1.200 Euro. Eine Anhebung dieses Betrags hat es zum letzten Mal vor über 10 Jahren im Jahr 2011 gegeben.

Auch der Grundfreibetrag wurde für das gesamte Jahr 2022 rückwirkend angehoben. Während er regulär in diesem Jahr 9.984 Euro betragen hätte, können Arbeitnehmer nun 10.347 Euro als Grundfreibetrag nutzen.

Je nach persönlicher Situation können Sie weitere Freibeträge und Pauschbeträge nutzen. Hier erfahren Sie mehr.
btn-pfeil

Mehr zum Thema

Weitere Entlastungen

Weitere Beschlüsse, die im Rahmen des Entlastungspakets am 23. Feburar verkündet wurden, sind folgende:

  • Heizkostenzuschuss: einmalig 135 Euro für Wohngeldempfänger plus 35 Euro für jedes Haushaltsmitglied
  • Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder: 20 Euro pro Monat ab 1. Juli 2022
  • Einmalzahlung für Leistungsempfänger: einmalig 100 Euro für Bezieher von Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Einzelnachweise & Quellen


  1. SPD: Milliardenschweres Entlastungspaket kommt »
  2. FDP: Ein Entlastungspaket für die breite Mitte »
  3. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Gezielte Entlastung gegen hohe Energiepreise »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.