Die Zahl der Pendler von und zur Arbeit hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Deshalb wird die Pendlerpauschale von immer mehr Berufspendlern in Anspruch genommen.
Unabhängig davon, welche Verkehrsmittel Sie für Ihren Arbeitsweg nutzen, sollte die Kilometerpauschale ab einer bestimmten Entfernung immer bei der Steuererklärung angegeben werden.
Definition: Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist im deutschen Einkommensteuerrecht verankert.
Sie wird auch als
- Entfernungspauschale
- Fahrtkostenpauschale oder
- Kilometerpauschale
bezeichnet.
Die Pendlerpauschale bedeutet, dass Arbeitnehmer, die einen Weg zu ihrer regelmäßigen Arbeitsstelle haben, die Kilometer dafür teilweise von der Steuer absetzen können. Dies ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer eine jährliche Einkommensteuererklärung abgibt. In dieser muss er die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale erklären und gegebenenfalls nachweisen.
- Nur wer eine Steuererklärung macht, kann eine Pendlerpauschale geltend machen.
Zum anderen muss überhaupt ein nennenswerter Weg zur Arbeitsstelle vorhanden sein, sodass sich die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale für den Arbeitnehmer finanziell auswirkt. Bei der Abgabe einer Steuererklärung spielt die Pendlerpauschale bei all jenen Menschen eine wichtige Rolle, die einen längeren Weg zur Arbeit zurücklegen müssen. Denn die Pendlerpauschale soll die Kosten für diesen Arbeitsweg wenigstens teilweise kompensieren.
- Mit dem Pendlerpauschale Online Rechner lässt sich schnell und einfach ermitteln, wie hoch Ihre Kilometerpauschale ist, die Sie bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen können.
Der Pendlerpauschale Online Rechner
Lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung allein wegen der Pendlerpauschale? Diese Frage lässt sich mit Hilfe des Pendlerpauschal Online Rechners beantworten.
Pendlerpauschale Online Rechner
Angaben für den Rechner |
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Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?
In die allgemeinen Lohnsteuertabellen ist bereits ein Werbungskostenpauschalbetrag von 1000 € pro Jahr eingearbeitet. Es lohnt sich also nur dann, extra wegen der Pendlerpauschale eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn allein wegen der Pendlerpauschale 1000 € im Jahr überschritten werden.
- In den allgemeinen Lohnsteuertabellen wird bereits ein Werbungskostenpauschalbetrag in Höhe von 1.000 € berücksichtigt.
Das ist regelmäßig bei einer einfachen Entfernung zur Arbeitsstelle von 15 km der Fall. Wenn man von einem normalen Arbeitnehmer mit 230 Arbeitstagen im Jahr ausgeht (230 Arbeitstage mal 15 km mal 0,30 € gleich 1035 €). Wenn hingegen noch weitere Werbungskosten vorliegen, verringert sich diese Distanz. Welches Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird, spielt keine Rolle.
Nützliche Tipps für die Pendlerpauschale
Entfernung
Für das Finanzamt ist es wichtig, dass bei der Kilometerpauschale die kürzeste Entfernung zum Arbeitsplatz gewählt wird. Das Finanzamt erkennt jedoch auch eine längere Entfernung als die kürzeste Entfernung an, wenn diese längere Entfernung zu einem kürzeren Arbeitsweg führt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der längere Weg eine bessere Anbindung, weniger Verkehrsstau und somit ein pünktliches Erscheinen zur Arbeit garantiert.
- Grundsätzlich sollte bei der Fahrtkostenpauschale der kürzeste Arbeitsweg angegeben werden. Es sei denn, eine alternative Strecke gewährt eine schnellere und bessere Anfahrt.
Maximaler Pauschbetrag
In der Einkommensteuererklärung können bis zu 4500 Euro pro Jahr als Fahrtkosten angesetzt werden. Sofern der Arbeitnehmer Fahrgemeinschaften mit anderen Personen bildet, um schneller zur Arbeit zu gelangen, stehen die 4500 Euro jedem Mitfahrer zu. Abholwege zum Wohnort einzelner Mitarbeiter können jedoch nicht extra berechnet werden.
Sollten für die Fahrt von und zur Arbeit höhere Kosten als 4500 Euro pro Jahr entstehen, sind diese Kosten einzeln zu belegen. Nur dann können sie im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt werden.
- Wer auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet und den Arbeitsweg nur mit dem eigenen Auto zurücklegt, kann die Kosten in unbegrenzter Höhe absetzen.
Die wichtigsten Fakten zur Pendlerpauschale
- Berufspendler können in ihrer Steuererklärung eine Kilometerpauschale geltend machen.
- Je weiter der Arbeitsweg, desto höher ist die Pendlerpauschale.
- Sie kann mit dem Pendlerpauschale Online Rechner ermittelt werden.
- Welches Verkehrsmittel dabei genutzt wird, ist irrelevant.
- Für den Arbeitsweg werden pro Kilometer 30 Cent berechnet.
- Die Pauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N aufgeführt.
Häufige Fragen rund um die Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen.
Aktuell können dabei für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden.
Wichtig ist, dass nur der einfache Weg zur Arbeit geltend gemacht werden kann. Auch gilt es den maximalen Betrag von 4500 Euro pro Jahr zu berücksichtigen.
Dieser Betrag stellt die Obergrenze dar. Er gilt allerdings nicht für Arbeitnehmer, die ihr eigenes Auto für die Fahrt zur Arbeit nutzen.
Nein. Die derzeitig Pauschale von 30 Cent pro Kilometer stellt das Maximum dar. Zusätzliche Kosten wie Mitgliedsbeiträge beim ADAC, Parkgebühren oder auch Versicherungen sind nicht absatzfähig.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: hat man einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, dann können bei den allgemeinen Werbungskosten außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden.
Ja, die Pendlerpauschale kann auch bei Fahrgemeinschaften genutzt werden. Wichtig ist es hier zu berücksichtigen, dass bei Fahrten zur Arbeit, bei denen ein fremdes Fahrzeug genutzt wurde, die Obergrenze von 4500 Euro gilt. Diese Obergrenze entfällt, wenn der eigene PKW genutzt wurde.
Werden für die Fahrt zur Arbeit verschiedene Verkehrsmittel genutzt wie Auto und Zug, ist als Bemessungsgrundlage die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen.
Auch in diesem Fall entfällt für die Wegstrecke, die mit dem Auto zurückgelegt wurde, die Obergrenze von 4500 Euro. Kommt es bei der Fahrt zur Arbeitsstätte mit dem Zug zu Umwegen, dürfen auch diese nicht angerechnet werden.
Wer mit dem Flugzeug zur Arbeit reist, kann dafür auch die tatsächlichen Kosten im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen: Für die Hin- und Rückreise zum Flughafen wird ein Kilometergeld in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer berechnet. Auch hier ist es völlig unerheblich, ob das eigene Auto oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.