Anlagenbuchhaltung als Steuerberater-Dienstleistung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Unternehmen existieren in der Regel langlebige Vermögensgegenstände im Bereich Anlagevermögen. Rechtliche Grundlage für die Anlagebuchhaltung ist § 247 HGB (Handelsgesetzbuch).

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Was ist Anlagenbuchhaltung?

In einem Unternehmen werden sämtliche Vermögenswerte steuerlich mit einbezogen. Alle Vermögensgegenstände müssen deshalb im Rahmen einer sogenannten Anlagenbuchführung verwaltet werden, da sie zum Rechnungswesen eines Unternehmens gehören. Durch die Anlagenbuchaltung haben sowohl der Unternehmer als auch das Finanzamt einen stets aktuellen Überblick über die steuerlich relevanten Werte.

Die Anlagebuchhaltung ist zuständig für die folgenden Vermögenswerte:

  • Geschäftsfahrzeuge
  • Maschinen
  • Geschäftsausstattung (z. B. Computer, Laptops oder Drucker)
  • Gebäude
  • Grundstücke
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Aufgaben der Anlagenbuchhaltung

Die Hauptaufgabe der Anlagebuchhaltung ist die Bereitstellung von wichtigen Informationen zum Unternehmensvermögen. Experten ordnen der Anlagebuchhaltung vor allem die folgenden Aufgabenfelder zu:

  • Buchung sowie Bewertung von Zu- bzw. Abgängen im Bereich des Anlagevermögens
  • Ermittlung sowie Verbuchung von Abschreibungswerten
  • Bereitstellung von Informationen

Die Anlagenbuchhaltung ist dafür zuständig, den Anschaffungszeitpunkt, die Nutzungsdauer sowie die jeweiligen Abschreibungsbeträge zu ermitteln, zu erfassen und zu dokumentieren.

Die Ermittlung der Wertminderung (Abschreibung) erfolgt normalerweise einmal jährlich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Wertveränderungen durch ein unterjähriges Controlling zu erfassen. Zudem erstellt die Anlagebuchhaltung einen sogenannten Anlagenspiegel, der für den Jahresabschluss von Bedeutung ist.

Anlagenbuchhaltung als Dienstleistung vom Steuerberater

Ob eine Anlagebuchhaltung vom Steuerberater übernommen werden sollte, ist unter Finanzexperten nicht unumstritten, da es sich bei ihr nicht um eine rein betriebswirtschaftliche Auswertung handelt und auch nicht um eine Überwachung der Investitionen eines Unternehmens. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten sich überlegen, ob sie eine solche Aufgabe outsourcen.

Vor- und Nachteile gegenüber einer Software für Anlagenbuchhaltung

Der Vorteil eines mit der Anlagebuchhaltung beauftragten Steuerberaters besteht darin, dass der Unternehmer Zeit und personelle Ressourcen spart. Allerdings eignet sich das Outsourcing als Dienstleistung an einen Steuerberater für kleinere und mittlere Betriebe in der Regel eher nicht.

Grund dafür ist, dass die Erstellung einer Anlagenbuchhaltung und der dazugehörigen Buchführung als Sonderbuchführung gilt. Der Steuerberater kann sie nur gesondert gemäß StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) abrechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Als Voraussetzung gilt ein spezieller Auftrag vom Mandanten. Außerdem muss der Umfang des zu erfassenden und abzurechnenden Anlagevermögens so groß und komplex sein, dass für eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung die entsprechende Buchführung notwendig wird.

Anders gesagt bedeutet dies, dass nur dann von einer Anlagebuchhaltung inklusive Buchführung gesprochen werden kann, wenn das Anlagevermögen von seiner Größe und seinem Wert her so umfangreich geworden ist, dass die einzelnen Vermögensgegenstände nur übersichtlich gemacht und überwacht werden können, wenn ein unterjähriges Controlling stattfindet.

  • Eine Anlagenbuchhaltungssoftware kann das Unternehmen durchaus entlasten, da sie sämtliche Aufgaben dieses Bereiches vollkommen oder zumindest zum größten Teil voll automatisiert ausführt. Allerdings liegt der Schwachpunkt bei der Technik, die auch ausfallen kann. Zwar gibt es für solche Fälle in der Regel ein Backup, aber der Zeitverlust kann immens sein und das Unternehmen muss unter Umständen hohe Kosten stemmen, um die Software wieder zum Laufen zu bringen.

Wie läuft die Anlagenbuchhaltung vom Steuerberater ab?

Wenn ein Steuerberater mit der Anlagenbuchhaltung eines Unternehmens beauftragt werden soll, benötigt er Zugang zu allen relevanten Daten und Zahlen. Vor allem, wenn er eine sogenannte fortlaufende Anlagenbuchhaltung leisten soll, ist ein solcher Zugang wichtig.

So kann er die Vermögenswerte des Unternehmens erfassen, verbuchen und verwalten und ist zudem in der Lage, den Anlagenspiegel zu erstellen. Dieser dient in der Hauptsache dazu, die in der Bilanz aufgelisteten Vermögenswerte zu erläutern.

Ein solcher Anlagenspiegel wird vom Steuerberater in Form einer Tabelle erstellt und gibt anhand dieser tabellarischen Übersicht Aufschluss über die Entwicklung aller fortgeschriebenen Herstellungs- und Anschaffungskosten.

Seine Daten übermittelt der Steuerberater dann zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt an das Unternehmen oder reicht notwendige Daten und Zahlen zur steuerrechtlichen Bewertung an die für das Unternehmen zuständigen Finanzbehörden weiter.


Quellen

  1. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) »

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