Wertminderung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Nach dem Kauf eines Neuwagens tritt zumeist sofort eine Wertminderung ein. Mit dem Begriff Wertminderung wird aber auch ein Verlust des Wiederverkaufswert nach einem Schaden bei einem Unfall bezeichnet. Wann ist eine Wertminderung am höchsten? Wie lässt sich eine Wertminderung berechnen?

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Wann tritt eine Wertminderung ein?

Eine Wertminderung tritt ein, wenn das Auto nach einem Unfallschaden nicht mehr vollständig repariert werden kann. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass nach einer Reparatur weiterhin technische oder von außen sichtbare Schäden bestehen.

Gemeint ist, dass durch den Unfallschaden auch nach der Reparatur versteckte Schäden oder Langzeitschäden nicht zu 100% ausgeschlossen werden können. Diese Schäden führen zu einem verringerten Verkaufspreis im Falle eines Wiedeverkaufs des Fahrzeugs. Die Differenz wird Wertminderung genannt und kann von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden.

  • Eine Wertminderung geltend machen lässt sich nur, wenn die Wertminderung offiziell begutachtet wurde. Das heißt, dass ein Gutachter den Schaden einschätzt. Dieses Gutachten ist für die Kfz-Haftpflichtversicherung besonders wichtig, um eine Erstattung veranlassen zu können.
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Wertminderung: Was sind die Voraussetzungen?

Wichtig ist, den ursprünglichen Zustand nach einem Unfall nicht wiederherstellen zu können. Sollte dies nämlich möglich sein, tritt die Wertminderung ein. Das Fahrzeug lässt sich bei größeren Schäden so reparieren, dass es sowohl wieder fahrtüchtig ist als auch von außen nicht als Unfallfahrzeug zu erkennen ist. Trotzdem befindet es sich in einem minderwertigerem Zustand als vor dem Schaden durch einen Unfall = Wertminderung.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Bei der Wertminderung beim Auto gibt es Unterschiede. Es kann eine merkantile Wertminderung oder eine technische Wertminderung vorliegen.

Was ist der Unterschied bei den Wertminderungen?

Merkantile Wertminderung:

Das Fahrzeug kann sowohl technisch als auch äußerlich repariert werden, gilt aber als Unfallwagen. Im Falle eines Verkaufs würde das einen verminderten Erlös einbringen. Die Differenz zwischen Verkaufserlös als Unfallwagen und Verkaufswert ohne Unfallschaden wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet.

Technische Wertminderung:

Das Auto kann technisch oder äußerlich NICHT mehr in einen einwandfreien Zustand versetzt werden.

Beispiel: Wie berechnet man eine Wertminderung?

Eine Wertminderung kann im Voraus eingeschätzt werden, wenn man sich an eine gängige Formel hält, die schon seit 1962 verwendet wird, um die Wertminderung nach einem Unfallschaden zu berechnen. Es handelt sich dabei um die sogenannte Ruhkopf/Sahm-Berechnung.

Verhältnis Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert10% - 30%30% - 60%60% - 90%
Erstes Jahr5%6%7%
Zweites Jahr4%5%6%
Drittes / Viertes Jahr3%4%5%

Bei dieser Berechnung wird zunächst der Wiederbeschaffungswert festgestellt und dann die Reparaturkosten anteilig berechnet. Danach wird, je nach Zulassungsjahr diese Summe um einen Prozentsatz verrechnet. Der Minderwert ergibt sich dann aus dem Prozentsatz der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten anhand der obigen Tabelle.

  • Nach einem Unfall wird der Wiederbeschaffungswert eines Autos auf 25.000 Euro festgesetzt. Die Reparaturkosten betragen 2.500 Euro. Das sind 10% des Wiederbeschaffungswertes. Das Auto befindet sich im Dritten oder Vierten Jahr der Zulassung, also werden von der Summe 25.000 + 2.500 noch 3% abgezogen = 825 Euro. Die Wertminderung beträgt also 825 Euro.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Pflichtversicherungsgesetz

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