Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt steht das Finanzamt Gotha mit Rat und Tat zu Seite. Außerdem ist es für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 99100-99958. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern.
Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Inhaltsverzeichnis:
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Thüringen.
Das Finanzamt in Gotha: Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Montag und Dienstag auch | 13.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag auch | 13.00 - 18.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Gotha (Nr. 4156)
Reuterstr. 2a
99867 Gotha
Postfach 100301
99853 Gotha
Telefon: 0361 57 3637-000
Telefax: 0361 57 3637-100
E-Mail: poststelle@finanzamt-gotha.thueringen.de
Internet: finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-gotha
Bankverbindung des Finanzamtes Gotha
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86
BIC: HELADEFF820
Empfänger: Finanzkasse Gotha
Finanzamt Gotha: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Gotha Karriere machen
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Gotha und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Gotha
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Gotha (Stand: 2023) →
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