Infos zum Finanzamt Hamburg-Oberalster

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Hamburg-Oberalster sowohl für die Stadt Hamburg als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 22159-22399 zuständig. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vorwiegend in der Verwaltung von Steuern. Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern auch die steuerliche Festsetzung.

Das Finanzamt in Hamburg beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und vermitteln diese.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Hamburg-Oberalster fällt zudem:

  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hamburg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Hamburg-Oberalster.

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Das Finanzamt in Hamburg-Oberalster: Öffnungszeiten

Informations- und Annahmestelle:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 14.00 Uhr
Dienstag7.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 17.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag8.00 - 15.00 Uhr

Adresse

Finanzamt Hamburg-Oberalster
Nordkanalstraße 22
20097 Hamburg

Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-58131
E-Mail: FAHamburgOberalster@finanzamt.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/fb/oberalster-start/

Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Oberalster

Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)

BIC: MARK DEF 1200
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30

Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Hamburg-Oberalster

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Im Finanzamt in Hamburg-Oberalster Karriere machen

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Oberalster

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtWer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen.
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
InformationspflichtDas Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen.
StundungspflichtSollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen.
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Hamburg-Oberalster (Stand: 2023)

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