Das Finanzamt Homburg - St. Ingbert

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Homburg - St. Ingbert ist als Steuerbehörde zuständig für die Stadt St. Ingbert und für Bereiche des Kreises. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 66361-66399 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Steuerverwaltung.

Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes. Das Finanzamt in St. Ingbert beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Bearbeitung von Steuererklärungen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Saarland.

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Das Finanzamt in Homburg - St. Ingbert: Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Donnerstag7.30 - 15.30 Uhr
Freitag7.30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Postanschrift

Finanzamt Homburg - St. Ingbert (Nr. 1085)
Rentamtstr. 39
66386 St. Ingbert

Postfach 1551
66406 St. Ingbert

Telefon: 06894 98401
Telefax: 06894 984159
E-Mail: poststelle@fahom.saarland.de
Internet: www.finanzamt-sankt-ingbert.de

Bankverbindung des Finanzamtes Homburg - St. Ingbert

BBK SAARBRUECKEN

IBAN: DE97590000000059001508
BIC: MARKDEF1590

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Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Homburg - St. Ingbert

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

Karriere im Finanzamt Homburg - St. Ingbert

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Homburg - St. Ingbert nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Homburg - St. Ingbert

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AnforderungsrechtEs ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente.
StundungspflichtEine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin.
InformationspflichtJeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde.
PrüfungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.

Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Homburg St. Ingbert kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Homburg - St. Ingbert

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Homburg - St. Ingbert (Stand: 2023)

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