Finanzamt Spandau - Alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Spandau in 13599 Berlin kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 13581-14089 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden.

Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Verwaltung der Steuern. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
  • die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
  • die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
  • die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
  • die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Berlin.

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Das Finanzamt in Spandau: Öffnungszeiten

Sprechzeiten Info-Zentrale:

WochentagÖffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag12.00 - 18.00 Uhr
Montag und Freitaggeschlossen

Anschrift

Finanzamt Spandau (Nr. 1119)
Nonnendammallee 21
13599 Berlin

Telefon: 030 9024-19 0
Telefax: 030 9024-19 900
E-Mail: poststelle@fa-spandau.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/spandau/

Bankverbindung des Finanzamtes Spandau

Berliner Sparkasse

IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX

Postbank Berlin

IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX

Finanzamt Spandau: Steuernummer und Steuer-ID

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Karriere im Finanzamt Spandau

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Spandau

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AnforderungsrechtDas Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
PrüfungsrechtAuch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben.
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
NachprüfungsrechtAuch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor.
SchätzungsrechtDie Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Spandau kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Spandau

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Spandau (Stand: 2023)

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