Das Finanzamt Wuppertal-Barmen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Wuppertal-Barmen kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Außerdem ist es zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 42275-42399. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest.

Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Wuppertal-Barmen als Dienstherr die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen vor.

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Das Finanzamt in Wuppertal-Barmen: Öffnungszeiten

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag auch13.30 - 15.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Wuppertal-Barmen (Nr. 5131)
Unterdörnen 96
42283 Wuppertal

Postfach 200853
42208 Wuppertal

Telefon: 0202 9543-0
Telefax: 0800 10092675131
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-wuppertal-barmen

Bankverbindung des Finanzamtes Wuppertal-Barmen

BBk Düsseldorf

IBAN: DE53 3000 0000 0033 0015 02
BIC: MARKDEF1300

Finanzamt Wuppertal-Barmen: Steuernummer und Steuer-ID

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Karriere im Finanzamt Wuppertal-Barmen

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wuppertal-Barmen

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
PrüfungsrechtZudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung).
NachprüfungsrechtEine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten.
AnforderungsrechtDas Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig.
SchätzungsrechtWird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers.

Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Infografik Finanzamt Wuppertal-Barmen

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Wuppertal-Barmen (Stand: 2023)

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