Der Durchschnittssteuersatz zeigt an, wie hoch der Prozentsatz der Einkommensteuer im Vergleich zum gesamten zu versteuernden Einkommens ist. Der Durchschnittssteuersatz ist also immer in Verbindung mit der Einkommensteuer zu sehen. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz werden zumeist verwechselt.
Durchschnittssteuersatz berechnen
Rechtsgrundlagen für den Durchschnittssteuersatz sind das Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie die Abgabenordnung (AO). Dieser durchschnittliche Steuersatz (s) kann einfach berechnet werden, indem der Steuerbetrag (StB) durch das zu versteuernde Einkommen (zvE) dividiert, also geteilt wird. Die Formel lautet dann:
StB : zvE x 100 = s (in Prozent)
Durchschnittssteuersatz Beispiel
An einem Beispiel lässt sich die Anwendung der Formel einfach zeigen. Nimmt man an, ein Steuerpflichtiger erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 52.000 € im Jahr (zvE) und die Einkommensteuer liegt bei 13.500 € (StB). Dann ergäbe sich folgende Rechnung und folgender Durchschnittssteuersatz:
(StB : zvE) x 100 = s (in Prozent), also: (13.500€ : 52.000€) x 100= 25,96 %
- Lässt sich ein Ehepaar in der Einkommenssteuererklärung gemeinsam veranlagen und hat insgesamt 52.000 € zu versteuerndes Einkommen, halbiert sich der Durchschnittssteuersatz ungefähr.
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Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz
Zeigt der Durchschnittssteuersatz an, wie hoch die zu zahlende Einkommenssteuer bei einer bestimmten Gehaltshöhe ist, so gibt der Grenzsteuersatz an, wie viel Prozent des Gehaltes bei der jeweils nächsten Einkommensstufe zu versteuern sind.
Eine Tabelle kann zeigen, ab wann und in welcher Höhe der Grenzsteuersatz angewendet wird:
Höhe des Einkommens | Grenzsteuersatz |
---|---|
0,00 € - 11.604 Euro | 0 % |
11.604 Euro € - 61.972 Euro | 14 % - 42 % ansteigend |
61.972 Euro - 277.826 Euro | 42 % |
277.826 Euro oder mehr | 45 % |
Das bedeutet, dass alle Personen mit einem Einkommen unterhalb von 11.604 Euro € im Jahr steuerfrei sind. Erst beim Überschreiten dieses Freibetrags steigt der Grenzsteuersatz in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens von 14 % bis zum sogenannten Spitzensteuersatz von 45 % an.
Durchschnittssteuersatz: Wichtige Fragen
Der Durchschnittssteuersatz zeigt auf die Schnelle und relativ ungenau an, wie hoch der Steuersatz in Prozent ist, den man vom gesamten Einkommen an das Finanzamt zahlen muss.
Beim Grenzsteuersatz geht es darum, ab welchem Einkommen wie viel Steuern gezahlt werden müssen. Der Durchschnittssteuersatz zeigt an, wie hoch die steuerlichen Abgaben aktuell sind. Beim Grenzsteuersatz kann man erkennen, wie hoch die Steuern bei einem bestimmten Einkommen wären, der Durchschnittssteuersatz beschreibt die aktuelle Situation eines Steuerpflichtigen.
Beim Durchschnittssteuersatz muss man ungefähr wissen, wie hoch das gesamte zu versteuernde Einkommen ist und wie viel Einkommensteuer davon in einem Jahr gezahlt wurde. Dann kann man die Einkommensteuer durch das zu versteuernde Einkommen dividieren und mal 100 rechnen und erhält dann dadurch den Durchschnittssteuersatz.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) »
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) »
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