Der Grenzsteuersatz ist ein wichtiger Bereich des deutschen Einkommensteuerrechts. Mit steigendem Einkommen erhöht sich der Steuertarif.
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der für die Steuerberechnung des hinzuverdienten Einkommens gilt. Mit dem Grenzsteuersatz hat man ein Maß dafür, mit welchem Steuersatz mindestens zu rechnen ist.
Das Einkommen ist sozusagen in 4 Stufen gestaffelt. Je nachdem wie hoch das Einkommen ist, fällt ab dem genannten Betrag der jeweilige Grenzsteuersatz an.
Definition: Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz ist ein wichtiger Bestandteil der Einkommensteuer. Grundsätzlich verändert sich mit steigendem Einkommen auch der Steuertarif, da er progressiv ist.
An dieser Stelle greift der Grenzsteuersatz. Er gibt sozusagen an, welcher Anteil eines zusätzlich zu versteuernden Verdienstes abgeführt werden muss. Der Grenzsteuersatz ist für jeden interessant, der mehr als den Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro jährlich verdient.
- Der Grenzsteuersatz nimmt bei der deutschen Einkommensteuer mit steigendem Einkommen immer weiter zu und bleibt bei höheren Einkommen konstant hoch.
Bis zu diesem Steuerfreibetrag fallen keine Steuern an, so beträgt auch der Grenzsteuersatz 0 % bis zu einem Einkommen von 11.604 Euro Euro.
Der Wert der Grenzsteuer zeigt, wie hoch die Steuerbelastung für das nächsthöhere Einkommen ausfällt.
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Einkommen und Grenzsteuersatz
Aus der folgenden Tabelle wird ersichtlich, wie hoch der Grenzsteuersatz für das jeweilige Einkommen ist. Die Übersicht kann bei der Berechnung der Steuerabgaben hilfreich sein.
- Die Grenzsteuer gibt lediglich Auskunft über die Versteuerung des Hinzuverdienstes. D.h. nicht, dass auf das Einkommen von 55.000 € Steuern in Höhe von 42 Prozent berechnet werden. Eine detaillierte Beschreibung zur Berechnung der Grenzsteuer finden Sie weiter unten.
Einkommen | Steuersatz |
---|---|
0 - 11.604 Euro | 0 Prozent |
11.604 Euro - 61.972 Euro | 14 bis auf 42 Prozent steigend |
61.972 Euro - 277.826 Euro | 42 Prozent |
Ab 277.826 Euro | 45 Prozent |
Grenzsteuer berechnen
Die Berechnung der Grenzsteuer ist eine der schwierigsten mathematischen Operationen im Steuerrecht. Der Grenzsteuersatz darf dabei nicht mit dem Durchschnittsteuer- oder Spitzensteuersatz verwechselt werden. Die Staffelung, die in der Tabelle angegeben ist, verdeutlicht, ab welchem Betrag, welcher Grenzsteuersatz angewendet werden muss.
- Tatsächlich zahlt niemand den in der Tabelle am höchsten angegeben Grenzsteuersatz auf das komplette Einkommen.
Angenommen eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 351.327 Euro, so zahlt sie nur für die letzten 50.000 Euro den vollen Steuersatz von 45 Prozent. Für den Bereich von 61.972 Euro bis zu 277.826 Euro werden nämlich 42 Prozent berechnet usw. Der Steuersatz steigt bei jedem weiteren verdienten Euro an. Daraus ergibt sich die Staffelung des Grenzsteuersatzes für die jeweiligen "Tarife". Das System wird für alle Level konsequent fortgeführt. Aus den verschiedenen Steuersätzen für die jeweiligen Bereiche des Einkommens ergibt sich schließlich der zu zahlende Durchschnittssteuersatz.
Häufig gestellte Fragen zum Grenzssteuersatz
Darunter versteht man einen Steuersatz, der für das Einkommen angibt, wie viele Steuern für zusätzlich verdientes Einkommen zu zahlen sind. Mit höherem Einkommen steigen die Steuerabgaben. Jeder Euro, der zusätzlich verdient wird, führt im deutschen Steuertarif zwischen dem Eingangssteuersatz, 14 %, und dem Spitzensteuersatz, 42 %, zu steigenden Steuerabgaben. Mithilfe des Grenzsteuersatzes kann berechnet werden, wie hoch die Abgaben insgesamt ausfallen.
Mit der unterschiedlichen Versteuerung von unterschiedlich hohen Einkommen soll das Steuersystem gerechter gestaltet werden. Jeder Steuerbürger wird auf diese Weise nach Maßgabe seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit bewertet. Das bedeutet, je höher die relative Leistungsfähigkeit, desto höher die Steuerlast.
Mithilfe unserer tabellarischen Übersicht, lässt sich einfach und schnell bestimmen, welcher Grenzsteuersatz ab welchem Einkommen gilt. Beachten Sie dabei die Staffelung.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zum Lohn- und Einkommensteuerrechner »
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