Neue Minijob-Grenze 2022

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Zum 01. Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Auch die Midijob-Grenze wird um 300 Euro auf 1.600 Euro erhöht.
Grund dafür ist die im Koalitionsvertrag verankerte Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro, die zum 01. Oktober 2022 in Kraft tritt.

Wir informieren Sie hier darüber, was die Änderung der Minijob-Grenze für Arbeitnehmerinnen und Rentnerinnen konkret bedeutet.

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Die neuen Bezugsgrenzen im Überblick

Minijob

Midijob

Minijob
1 Cent bis 520 Euro

Midijob
520,01 Euro bis 1.600 Euro

Anpassung der Minijob-Grenze

Durch eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird die Minijob-Grenze zukünftig am Mindestlohn ausgerichtet und dynamisch angepasst. Das bedeutet: Wird der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit erhält einen Rahmen von 10 Zeitstunden.

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Überschreiten der Minijob-Grenze

Wird die Minijob-Grenze von 520 Euro im Monat nur um einen Cent überschritten, verliert der Job den Minijob-Status und die damit einhergehenden Steuerbefreiungen.

Allerdings gilt derzeit folgende Ausnahmeregelung: Gelegentliche, nicht vorhersehbare Überschreitungen in einem Zeitrahmen von maximal drei Kalendermonaten haben keinen Einfluss auf den Minijob-Status.

Aber auch diese Ausnahmeregelung wird angepasst: Innerhalb eines Zeitjahres ist ein unvorhersehbares Überschreiten von nur noch zwei Kalendermonaten zulässig. Zudem darf man in dem Monat, in dem man die eigentliche Minijob-Grenze überschreitet, maximial das Doppelte, also 1.040 Euro, verdienen.

Auf das Jahr gerechnet bedeutet das: Wer einen Minijob hat, darf ab Oktober 2022 auf zwölf Monate gerechnet 6.240 Euro verdienen (12 x 520 Euro) oder durch eine gut begründete Überschreitung maximal 7.280 Euro (12 x 520 + 520 (Überschreitungsmonat 1) + 520 (Überschreitungsmonat 2)).

Diese Regelungen sind gesetzlich festgeschrieben.

Änderungen für Rentner*innen

Für Hinzuverdienste von Rentner*innen ergeben sich durch Erhöhung der Minijob-Grenze ebenfalls wichtige Änderungen.

Manche Rentnerinnen haben eine kalenderjährliche Hinzuverdientsgrenze. Durch die Anpassung der Minijob-Grenze müssen die Rentnerinnen, die zu ihrer Rente in einem Minijob noch etwas hinzuverdienen, ab dem 01. Okrtober 2022 auch genauer hinschauen. Denn unter Umständen kann das Überschreiten der Hinzuverdientsgrenze sogar dazu führen, dass man seine Ansprüche gegenüber der Rentenkasse verliert.

  1. Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung oder Knappschaftsausgleichsleistung
    Bei Rentnerinnen aus dieser Rentenbezugsgruppe gilt eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Diese soll für 2022 nicht verändert werden. Eine gelegentliche Überschreitung dieser Hinzuverdienstgrenze kann sich rentenschädigend auswirken.
    Bei Bezieher
    innen von Knappschaftsausgleichsleistungen kann eine Überschreitung sogar zum Verlust dieser Rente führen.

  2. Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze
    Für diese Rentenbezugsgruppe gilt für das Jahr 2022 eine Hinzuverdienstgrenze von 40.060 Euro, die nicht überschritten werden sollte.

Neue Midijob-Grenze

Auch die Midijob-Grenze wurde angepasst. Sie wird zum 01. Oktober 2022 von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht.

Das bedeutet: Bis zum 31.09.2022 liegen die Midijobgrenzen zwischen 450,01 bis 1.300 Euro. Ab dem 01. Oktober 2022 dann zwischen 520,01 bis 1.600 Euro.

Die Veränderungen im Midijob-Bereich werden die Arbeitgeber stärker belasten, die Arbeitnehmer*innen im Midijobbereich dagegen entlasten, da die Abgaben besser an den Verdienst angepasst werden. Dadurch soll ein Anreiz entstehen, aus dem Minijob in einen Midijob zu wechseln.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Minijob-Zentrale: Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro »

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