Minijob - Nebenverdienst bis 520 Euro

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Steuerfrei im Minijob bis zu 520 Euro im Monat dazuverdienen?

Als Minijob gilt umgangssprachlich ein Job mit einem monatlichen Gehalt von höchstens 520 Euro. Man nennt einen Minijob auch geringfügige Beschäftigung.

Der Vorteil: Man zahlt als Arbeitnehmer keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Über 400 Euro werden allerdings Abgaben zur Rentenversicherung fällig.

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Nettolohn im Minijob berechnen

Bei einem Minijob von über 400 Euro müssen Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden. Mit dem Minijob Rechner lässt sich berechnen, welches Nettogehalt nach Abzug dieser Beiträge monatlich ausbezahlt wird.

Geben Sie hier Ihren Bruttolohn ein.

Minijob Nettogehalt berechnen

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Sozialversicherungspflicht im Minijob

Das Minijob Nettogehalt wurde von ursprünglich 400 Euro auf 450 Euro und später auf 520 Euro angehoben, da diese Jobs inzwischen unter die Sozialversicherungspflicht fallen und besteuert werden. Folgende Abgaben sind an die Minijob-Zentrale zu entrichten:

Wer bis zu 520 Euro pro Monat netto verdient, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Wer stattdessen dafür aufkommen muss, hängt vom individuellen Fall ab.

Wer zahlt die Sozialversicherung?

Der Minijobber geht nur der geringfügigen Beschäftigung nach

Minijobber, die nur einer geringfügigen Beschäftigung bis 520 Euro nachgehen, müssen sich eigenständig krankenversichern. Erst ab einem Verdienst über 520 Euro bezahlt der Arbeitgeber Krankenverischerungsbeiträge.

Der Minijobber ist über eine Familienversicherung mitversichert

Ist ein Minijobber innerhalb einer Familienversicherung bei einer Krankenkasse versichert, deckt diese automatisch die Kosten ab. Das ist zum Beispiel häufig bei Studenten der Fall.

Der Minijobber geht zusätzlich einer Hauptbeschäftigung nach

Sollte neben dem Minijob noch einer Hauptbeschäftigung nachgegangen werden, wird die Krankenverischerung über den Hauptjob abgedeckt.

Der Minijobber übt mehrere Minijobs gleichzeitig aus

Die Einkünfte aus mehreren Minijobs werden addiert und der Versicherte muss selbst einen Teil der Kosten für die Krankenversicherung tragen. Das gilt auch, wenn der Minijobber zusätzlich zu den mehreren Nebenjobs einer Hauptbeschäftigung nachgeht.

Sozialabgaben durch den Arbeitgeber

Die Kosten der Sozialversicherungen im Minijob werden zum großen Teil vom Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitgeber zahlt dabei unter anderem folgendes:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • In der Regel: 13 Prozent
  • Privathaushalt als Arbeitgeber: 5 Prozent
  • Ist der Minijobber privat versichert, entfällt dieser Posten

Gesetzliche Rentenversicherung

  • In der Regel: 15 Prozent
  • Privathaushalt als Arbeitgeber: 5 Prozent
  • Der Minijobber muss zusätzlich 3,7 Prozent zuschießen

Unfallversicherung

  • Individuelle Höhe
  • Privathaushalt als Arbeitgeber: 1,6 Prozent für Privathaushalte

Umlage U1

  • Aufwendungsersatz für den Krankheitsfall
  • In der Regel: 0,9 Prozent

Umlage U2

  • Aufwendungsersatz für Mutterschaft oder etwaige Beschäftigungsverbote
  • In der Regel: 0,3 Prozent

Umlage U3

  • Insolvenzgeld
  • In der Regel: 0,09 Prozent
  • entfällt für Privathaushalte

Minijob und Arbeitslosengeld

Auch bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II kann ein Minijob angetreten werden. Ein Minijob kann gerade für Hartz-IV-Empfänger eine gute Möglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern.

Die Tätigkeit und das entstehende Einkommen müssen vor Aufnahme, spätestens aber am ersten Arbeitstag, dem zuständigen Jobcenter oder Arbeitsamt gemeldet werden.

Die Minijob Freibeträge für Hartz 4 werden auf Grundlage von §11b Sozialgesetzbuch II geregelt. Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro pro Monat. Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1.000 Euro werden 80 Prozent der Leistungen angerechnet.

Bei einer Bezahlung zwischen 1.001 und 1.200 Euro werden 90 Prozent auf die Leistungen angerechnet. Höhere Beiträge werden komplett auf das ALG II angerechnet.

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Urlaubsanspruch beim Minijob

Bei einer sechs Tage Woche stehen einem Arbeitnehmer vier Wochen bzw. 24 Tage Erholungsurlaub im Jahr zu. Wird im Rahmen des Minijobs an weniger Tagen gearbeitet, muss der Anspruch umgerechnet werden. Dazu kann unser Urlaubstagerechner genutzt werden:

Was passiert bei Erhöhung der Urlaubstage?

Beschäftigt ein Arbeitgeber nicht nur Minijobber, sondern auch reguläre Kräfte und erhöht diesen den Urlaubsanspruch, so gilt die Erhöhung eins zu eins auch für die Minijobber. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses spielt keine Rolle.

Im Umkehrschluss gilt deshalb auch: Erhöht der Arbeitgeber den Minijobbern den Erholungsurlaub, so muss im gleichen Maße den regulär Beschäftigten mehr Urlaub zustehen.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld im Minijob?

Die Gehaltszahlungen werden während des Urlaubs fortgesetzt, als wäre der Minijobber vor Ort und würde arbeiten. Der Verdienst darf nicht gekürzt werden, muss aber auch nicht zusätzlich erhöht werden.

Anders als beim Anspruch auf die Anzahl der Urlaubstage gilt beim Urlaubsgeld das Gebot der Vertragsfreiheit: Möchte der Arbeitgeber seinen regulären Kräften oder den Minijobbern zusätzliches Urlaubsgeld bezahlen, erwächst darauf im Umkehrschluss nicht die Pflicht, dies auch für die jeweils anderen zu tun.

Häufige Fragen zum Thema Minijob

Wie viele Minijobber gibt es in Deutschland?

Insgesamt gehen laut Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit 7,2 Mio. Deutsche einer geringfügigen Beschäftigung nach.

  • 3,1 Mio. gehen einer geringfügigen Beschäftigung im Nebenjob nach.
  • 4,1 Mio. gehen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Minijob?

Die Kündigungsfrist gilt für Minijobber wie bei einem Vollzeit-Arbeitnehmer. Das heißt, dass der Arbeitgeber die vier Wochen bis zum 15. im Monat oder zum Monatsende Kündigungsfrist einzuhalten hat.

Umgekehrt gilt diese Kündigungsfrist auch für den Minijobber selbst. Zudem gelten die identischen Arbeitsschutz-Bestimmungen.

Wie hoch ist der Mindestlohn im Minijob?

Wer einen Minijob ausübt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Minijobber dürfen pro Monat höchstens bis zur Minijobgrenze verdienen.

Deshalb reduziert sich ihre maximale Arbeitszeit entsprechend, wenn ihr Stundenlohn steigt.

Wie hoch ist das Krankengeld im Minijob?

Minijobber/innen haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Erst wenn sie einen Minijob neben einer Haupttätigkeit ausüben, erhalten sie auf die Hauptbeschäftigung einen Krankengeld-Anspruch.

In der Regel entspricht das Krankengeld 70% bis höchstens 90% des letzten Bruttoarbeitsentgelts der Hauptbeschäftigung.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Aktuelle Eckwerte
  2. Bundesministerium der Justiz: Geringfügige Beschäftigung
  3. Bundesministerium der Justiz: Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
  4. Minijob-Zentrale: Abgaben für gewerbliche Minijobs
  5. Minijob-Zentrale: Abgaben für Minijobs im Privathaushalt

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