Stellenbeschreibung Betriebsleiter

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin überwacht sämtliche kaufmännischen und technischen Abläufe eines Unternehmens. Er oder sie sorgt sich um die rechtlichen Aspekte der Arbeit und passt Dienstanweisungen dementsprechend an.

Mit einem Höchstmaß an Organisationstalent arrangiert die Betriebsleitung einen fließenden Betriebsablauf im kaufmännischen, als auch im gewerblich technischen Bereich.

Zusätzlich kümmern sich BetriebsleiterInnen um die Ergebnisse der Abteilungsleitung und wertet diese aus.

Fakten zum Betriebsleiter

Betriebsleiter ist kein Beruf, den man lernen kann. Über eine gewerbliche oder kaufmännische Ausbildung und einem zusätzlichen Studium in den Bereichen BWL oder Technik qualifiziert man sich für die Position als Betriebsleiter.

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Bausteine einer Stellenbeschreibung Betriebsleiter/in

Wer einen Betriebsleiter einstellen möchte, sollte in der Stellenbeschreibung angeben, ob es sich um einen kaufmännischen oder gewerblich technischen Betriebsleiter handelt.

Danach darf man ins Detail gehen und die spezifischen Tätigkeiten angeben.

Leitfaden für Stellenbeschreibungen

Bezeichnung der Stellenausschreibung

Betriebsleitung m/w/d

1.Aufgabengebiete und Funktionen

Eine Betriebsleitung hat viele verschiedene Aufgaben, je nachdem, für welchen Teil des Betriebes er eingesetzt wird. Sowohl im kaufmännischen, als auch im gewerblichen Bereich fungiert er jedoch als Leitstelle und Ansprechpartner für sämtliche Belange.

Die Hauptaufgabengebiete eines Betriebsleiters sind

  • Umsetzung und Kontrolle von betrieblichen Abläufen
  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
  • Planung von Maschineneinsätzen
  • Überwachung des Einkaufs und Kontrolle der vorhanden Rohstoffe und Ressourcen
  • Aufbereitung von Daten für die Geschäftsleitung
  • Führung der Mitarbeiter
  • Auswertung von Zahlen, Fakten und Aufstellungen

Die Hauptaufgaben im Detail

TätigkeitBeschreibung
Umsetzung und Kontrolle von betrieblichen AbläufenHier hat der Betriebsleiter die Oberhand und kontrolliert sämtliche kaufmännischen und gewerblichen Vorgänge. Er optimiert wo es nötig ist und leitet die Arbeiten in die gewünschte Richtung.
Überwachung der Einhaltung von SicherheitsvorschriftenDer Betriebsleiter ist für die Sicherheit aller Mitarbeiter verantwortlich. Aus diesem Grund sorgt er sich um die Einhaltung aller Vorschriften, führt Schulungen durch und berät zu Fragen des Arbeitsschutzes.
Planung von MaschineneinsätzenDer Betriebsleiter erstellt Schichtpläne und sorgt für eine durchgehende Besetzung der vorhandenen Maschinen.
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2.Ziele der Aufgabengebiete

Die Arbeit des Betriebsleiters birgt ein hohes Maß an Verantwortung und muss daher mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Aus seiner Tätigkeit ergeben sich eindeutige Ziele für das Unternehmen.

Zu den wichtigsten Zielen zählen:

  • Ablaufoptimierung innerhalb des Unternehmens
  • Perfekte Organisation der Mitarbeiter
  • Vermeidung von Produktionsstillständen
  • Effektiver Einsatz aller vorhandenen Ressourcen

3.Einsatzgebiete einer Betriebsleitung

Als Betriebsleiter kann man sowohl im kaufmännischen, als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden.

Je nachdem, welche Fachrichtung man im Zuge seiner Ausbildung gewählt hat, gibt es verschiedene Positionen, die ein Betriebsleiter besetzen kann.

Zu den Positionen gehören:

  • Technische Leitung
  • Gewerbliche Leitung
  • Kaufmännische Leitung

4.Fachliche und persönliche Voraussetzungen

Die Arbeit des Betriebsleiters erfordert eine hohe Qualifikation und ein extremes Maß an Belastbarkeit.  Sowohl im persönlichen als auch im fachlichen Bereich sollten ausreichend Kompetenzen vorhanden sein.

Persönliche Kompetenzen sind:

  • Belastbarkeit
  • Führungsverantwortung sowie Führungsqualitäten
  • Zuverlässigkeit
  • Vorbildfunktion
  • Flexibilität
  • Strategisches Denken

Fachliche Kompetenzen sind:

  • Ausbildung im kaufmännischen oder gewerblichen Bereich
  • Zusatzstudium in BWL, Maschinenbau oder Anlagentechnik
  • Führerschein
  • Personalführung
  • Kenntnisse der Sicherheitsvorschriften
  • Kalkulation und weitere kaufmännische Kenntnisse
  • technische Kenntnisse

5.Muster einer Stellenausschreibung für einen Betriebsleiter

Stellenbeschreibung

Für unsere Niederlassung in Rheinland Pfalz suchen wir, die Hoch-Tief-Mittel Bau AG einen engagierten und zuverlässigen

Betriebsleiter/in m/w/d

für die Führung des dort ansässigen Teams. Unser Traditionsunternehmen fertigt seit mehr als 25 Jahren qualitativ hochwertige Fertighäuser, welche auf die Wünsche unserer Kunden maßgeschneidert werden. Ein hochkarätiges Team aus Facharbeitern und kaufmännischen Mitarbeitern, sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Nun suchen wir Sie, um die Arbeiten in diesem Werk zu überwachen, zu leiten und gegebenenfalls zu optimieren.

Was wir von Ihnen erwarten

  • Ausbildung im kaufmännischen oder gewerblichen Bereich
  • Zusatzstudium in BWL, Maschinenbau oder Anlagentechnik
  • soziale Kompetenz
  • absolute Zuverlässigkeit
  • Teamgeist
  • Belastbarkeit
  • PKW und Führerschein

Was Sie von uns erwarten dürfen:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • überdurchschnittliche Vergütung
  • ein tolles und motiviertes Team
  • zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten
  • verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld

Wenn Sie sich einer neuen Herausforderung stellen wollen und ein echter Teamplayer sind, dann dürfte unsere Vakanz genau das Richtige für Sie sein. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre aussagefähigen Unterlagen, die aus einem Lebenslauf, Abschlussbescheinigungen und dem letzten Arbeitszeugnis bestehen. Sobald wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, werden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Betriebsleiter/in

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Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


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