Einkünfte aus Haus- & Grundstücksgemeinschaften versteuern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Immobilien werden zur Selbstnutzung oder Vermietung erworben. Dabei wird im Rahmen der Vermietung meist von einer Einheit aus Vermieter und Eigentümer ausgegangen. Aber auch Haus- und Grundstücksgemeinschaften können als Vermieter auftreten.

Wie werden die Mieteinkünfte dieser Gemeinschaft versteuert? Welche besonderen Regelungen können für Haus- und Grundstücksgemeinschaften gelten? Wo ist beim Thema Mieteinkünfte versteuern mit Problemen zu rechnen?

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Das Prinzip der Haus- und Grundstücksgemeinschaften

In Deutschland ist das Prinzip der Haus- und Grundstücksgemeinschaften immer noch eher eine Randerscheinung – zumindest vor dem Hintergrund einer Erzielung von Mieteinkünften. Dabei ist das Prinzip keineswegs abwegig.

Mehrere Personen schließen sich zusammen, erwerben Eigentum und bilden anschließend zusammen Haus- und Grundstücksgemeinschaften. Der Vorteil: Durch den Kapitalsammlungseffekt lassen sich größere Projekte bewältigen. Alternativ kann sich die Bildung einer Gemeinschaft auch aus Erbfällen ergeben.

Kompliziert wird das Konzept allerdings dann, wenn es ums Versteuern der Mieteinkünfte geht. Diese fließen nicht sofort den einzelnen Gesellschaftern zu, sondern zuerst den gebildeten Haus- und Grundstücksgemeinschaften.

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Wie sieht die Besteuerung der Mieteinkünfte aus?

Im Rahmen von Haus- und Grundstücksgemeinschaften werden seitens der für das Grundstück zuständigen Finanzämter sogenannte Feststellungsbescheide erlassen, welche die Anteile der einzelnen Gesellschafter an den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung festhalten. Dieser Feststellungsbescheid wird letztlich in die Ermittlung der Einkommenssteuer jedes einzelnen Gesellschafters der Hausgemeinschaft einbezogen.

Das Versteuern der Mieteinkünfte findet erst anschließend für jeden Gesellschafter statt. Hierzu trägt der Steuerpflichtige die Einnahmen in Anlage V ein. Anzugeben sind neben den wertmäßigen Anteilen aus der Gemeinschaft:

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Steuervorteile durch Mieteinkünfte

Haus- und Grundstücksgemeinschaften genießen aus dem Grundeigentum nicht nur das Privileg, Mieteinkünfte zu erzielen und zu vereinnahmen. Die Gemeinschaft muss auch den Pflichten eines Vermieters nachkommen. Dies verursacht natürlich Kosten.

Letztere können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings stellt sich hier die Frage, welche Rechtsnatur die Haus- und Grundstücksgemeinschaft innehat – also ob diese als juristische Person mit eigenen Betriebsmitteln verfügt und nur Überschüsse durch Mieteinkünfte ausschüttet oder ein gemeinschaftliches Bewirtschaftungskonzept der Gemeinschaft existiert.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: § 9 Werbungskosten (EStG)
  2. Bundesministerium der Justiz: § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (AO)

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