Das Finanzamt Bensheim ist als Steuerbehörde sowohl für die Stadt Bensheim als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 64385-69518 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen vorwiegend in der Verwaltung von Steuern. In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung.
Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Bensheim umfassen folgende Bereiche:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Bensheim als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Bensheim
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Besuche nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Bensheim (Nr. 2605)
Berliner Ring 35
64625 Bensheim
Postfach 1351
64603 Bensheim
Telefon: 06251 15-0
Telefax: 06251 15-267
E-Mail: poststelle@fa-ben.hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststelle?org_id=L100001%3A%3A349971120
Bankverbindung des Finanzamtes Bensheim
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Bensheim
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Im Finanzamt in Bensheim Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Bensheim
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Prüfungsrecht | Mitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente. |
Stundungspflicht | Auch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Bensheim (Stand: 2023) →
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