Das Finanzamt Geilenkirchen ist im ehemaligen Kreishaus des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg untergebracht und ist für alle Steuerangelegenheiten in Geilenkirchen zuständig. Das Finanzamt regelt nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch viele andere Angelegenheiten.
Dazu gehört zum Beispiel die Verwaltung der KFZ-Steuer, die Bearbeitung von Anträgen zu einer Gewerbegründung sowie die Information über geltende Steuergesetze in Deutschland. Außerdem beantwortet das Finanzamt telefonisch alle dringenden Fragen, beispielsweise bezüglich der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte.
Inhaltsverzeichnis:
Auf der offiziellen Webseite stehen zahlreiche Formulare zur Verfügung. Darunter sind zum Beispiel Vordrucke für den Antrag auf eine Lohnsteuerermäßigung, Muster für verschiedene Spendenbescheinigungen sowie Formulare zur Einkommenssteuer und Bauabzugssteuer. Mit dem praktischen Ratgeber zur Lohnsteuererklärung können Bürger ihre Steuererklärung jetzt noch einfacher bewältigen.
Außerdem werden Broschüren zu besonderen Themen, wie zum Beispiel der Besteuerung bei Freiberuflern oder mögliche Steuernachlässe für Behinderte, zur Verfügung gestellt. Diese Angebote sind selbstverständlich kostenlos.
Jetzt kostenlos Informieren.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Geilenkirchen
Sprechstunden:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Geilenkirchen
Herzog-Wilhelm-Str. 41 - 47
52511 Geilenkirchen
Postfach 1193
52501 Geilenkirchen
Telefon: (02451) 623-0
Fax: (0800) 10092675210
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-geilenkirchen
Bankverbindungen
Konto BBk Düsseldorf
IBAN: DE12 3000 0000 0030 0015 45
BIC: MARKDEF1300
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Geilenkirchen (Stand: 20212) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.