Einen Steuerfreibetrag beantragen kann man mit dem Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung'. Der Grundfreibetrag gilt automatisch für jeden Steuerpflichtigen und muss nicht extra beantragt werden. Andere Freibeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Übungsleiterfreibetrag müssen beantragt werden.
Steuerfreibetrag beantragen - mit dem richtigen Formular
Die richtige Anlaufstelle, wenn man einen Steuerfreibetrag beantragen möchte, ist das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt.
Zwei Dinge werden benötigt, um den Freibetrag zu beantragen:
- die eigene Steuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer
- das Formular mit dem Titel 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung'
Welche Freibeträge können beantragt werden?
Eingetragen werden kann jeder Freibetrag, auf den man selbst einen gesetzlichen Anspruch hat.
Hierzu zählen:
- der Kinderfreibetrag
- die Übungsleiterpauschale
- etwaige Pauschbeträge
Hinzu kommt, dass Personen, die hohe Aufwendungen haben, weitere Freibeträge beantragen können:
Wer beispielsweise viel Geld für eine doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten, Fortbildungen oder Sonderausgaben (z.B. Unterhaltsleistungen) hat und dies belegen kann, hat ebenfalls die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bedingung hierfür ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 Euro betragen.
Bei den Werbungskosten liegt der Pauschbetrag bei einer Höhe von 1.000 Euro.
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Wann können Freibeträge beantragt werden?
Ein Freibetrag für die Abgabenlast für das laufende Steuerjahr kann jederzeit beantragt werden.
Hierfür ist lediglich das komplett ausgefüllte Formular beim Finanzamt einzureichen. Für das kommende Steuerjahr beginnen die Eintragungen in aller Regel ab Oktober.
Beispiel: Ein Ehepaar möchte für das Steuerjahr 2021 den Kinderfreibetrag nutzen, da ihr Kind 2020 zur Welt gekommen ist. Dafür können beide ab Oktober 2020 den Freibetrag beantragen.
Die Freibeträge müssen nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man keinerlei Nachweise erbringen muss. Wer hohe Aufwendungen direkt als Lohnsteuer-Ermäßigung absetzen möchte, muss dies jedes Jahr neu beantragen.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Erbschaftssteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz →
- Familienportal: Familienleistungen - Steuerentlastungen→
- Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder→
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