Das Finanzamt Hamburg-Hansa im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Hamburg-Hansa ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Außerdem ist es zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 20097-22119. Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde.

Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern beschäftigt sich zudem mit der Festsetzung der Steuern. Unter anderem setzt sich das Finanzamt Hamburg-Hansa auseinander mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und vermitteln diese.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Bearbeitung der Steuererklärungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hamburg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Hamburg-Hansa.

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Das Finanzamt in Hamburg-Hansa: Öffnungszeiten

Informations- und Annahmestelle:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 14.00 Uhr
Dienstag7.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 17.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag8.00 - 15.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Hamburg-Hansa (Nr. 2246)
Steinstraße 10
20095 Hamburg

Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-56470
E-Mail: FAHamburgHansa@finanzamt.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/fb/hansa-start/

Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Hansa

Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)

BIC: MARK DEF 1200
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30

Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Hamburg-Hansa

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Hamburg-Hansa

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Hansa

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.
SchätzungsrechtDas Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenIst vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern.
AnforderungsrechtDas Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern.
PrüfungsrechtAuch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben.
InformationspflichtDas Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Hamburg Hansa kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Infografik Finanzamt Hamburg-Hansa

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Hamburg-Hansa (Stand: 2023)

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