In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Kassel I zuständig für die Stadt Kassel und für Bereiche des Kreises. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 34127-34479 zuständig. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen insbesodere in der Steuerverwaltung.
In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Kassel I umfassen folgende Bereiche:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hessen.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Kassel I
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Kassel I (Nr. 2625)
Altmarkt 1
34125 Kassel
Postfach 10 12 49
34012 Kassel
Telefon: 0561 7208-0
Telefax: 0561 7208-1000
E-Mail: Poststelle@FA-KS1.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001::349991850&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Kassel I
Finanzamt Kassel I: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Kassel I
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Kassel I
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Kassel I (Stand: 2023) →
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