Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Leer (Ostfriesland) die richtigen Kontaktpersonen. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 26664-26849 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Hauptaufgabe des Finanzamtes ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern.
Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- Steuererklärungen bearbeiten
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Leer (Ostfriesland) als Dienstherr die Finanzverwaltung Niedersachsen vor.
Das Finanzamt in Leer (Ostfriesland): Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | geschlossen |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Leer (Ostfriesland) (Nr. 2360)
Edzardstr. 12/16
26789 Leer
Postfach 1440
26764 Leer
Telefon: 0491 9870-0
Telefax: 0491 9870-209
E-Mail: Poststelle@fa-ler.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-leer-ostfriesland-67459
Bankverbindung des Finanzamtes Leer (Ostfriesland)
Finanzamt Leer (Ostfriesland): Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Leer (Ostfriesland) absolvieren
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Leer (Ostfriesland) finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Leer (Ostfriesland)
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. . |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Leer (Ostfriesland) (Stand: 2023) →
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