Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Stollberg zuständig für die Stadt Stollberg und für Bereiche des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 08295-09400 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern.
In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung. Das Finanzamt in Stollberg beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Stollberg als Dienstherr die Finanzverwaltung Sachsen vor.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Stollberg
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 7.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 7.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Stollberg (Nr. 3224)
Hohensteiner Straße 54
09366 Stollberg
Telefon: 037296 522-0
Telefax: 037296 522-9000
E-Mail: poststelle@fa-stollberg.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/stollberg
Bankverbindung des Finanzamtes Stollberg
BBK CHEMNITZ
IBAN: DE34 8700 0000 0087 0015 08
BIC: MARKDEF1870
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Stollberg
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Im Finanzamt in Stollberg Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Stollberg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Stollberg (Stand: 2023) →
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