Das Gehalt als Bundeskanzler

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Tag für Tag repräsentieren sie ihr Land und treffen wegweisende Entscheidungen.
Nicht immer sind diese im Sinne des einzelnen Bürgers und so fragt sich so mancher, wie hoch ist das Gehalt als Bundeskanzler und ist all das viele Steuergeld wirklich eine lohnende Investition?

Brutto Gehalt als Bundeskanzler

BerufBundeskanzler/ Bundeskanzlerin
Monatliches Bruttogehaltca. 28.500 €
Jährliches Bruttogehaltca. 342.000 €

Das Gehalt eines Bundeskanzlers/ einer Bundeskanzlerin wird zusätzlich durch verschiedene Bonuszahlungen und Pauschalbeträge aufgestockt.

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Wer entscheidet wie hoch das Gehalt als Bundeskanzler ist?

Grundsätzlich erhält ein Bundeskanzler sein Gehalt gemäß fest vorgeschriebenen Richtlinien. Diese Richtlinien sind im Bundesministergesetz vorgegeben und gelten somit für jeden Kanzler, egal ob es nun Olaf Scholz ist oder aber seine Vorgängerin Angela Merkel.

Das Gehalt als Bundeskanzler:

  • wird durch das Bundesministergesetz festgelegt
  • entspricht dem 5/3-fachen der Besoldungsgruppe B 11
  • wird durch zahlreiche Zuschläge, Prämien und Zulagen aufgestockt

Gemäß dem §11 des Bundesministergesetzes erhält ein Bundeskanzler in Deutschland das 5/3-fache des Grundgehaltes der sogenannten Besoldungsgruppe B 11. Bezogen auf das Jahr 2013 wäre dies Bruttojahresgehalt von 247.200 Euro. Doch mit diesem Grundgehalt ist das Einkommen des Kanzlers noch lange nicht vollständig.

Die grundlegende Entlohnung wird zudem durch diverse Zuschläge, Prämien und Boni aufgestockt wodurch noch einmal je nach Höhe der Aufschläge, bis zu 25 Prozent zum eigentlichen Grundgehalt hinzugerechnet werden können.

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Besonderheiten rund um das Gehalt und die Amtszeit

Ein Bundeskanzler muss wie jeder Bürger sein Einkommen und somit seinen Lohn versteuern. Im Gegensatz zum „einfachen Bürger“ muss dieser jedoch keine Beiträge zu Arbeitslosenversicherung oder zur gesetzlich vorgeschriebenen Rentenversicherung beitragen.

Besonderheiten für Bundeskanzler sind:

  • Es muss keine Arbeitslosenversicherung bezahlt werden
  • Bundeskanzler müssen keine gesetzliche Rentenversicherung bedienen
  • Nach der Amtszeit besteht ein Anspruch auf gestaffelte Pensionsansprüche

Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass der Kanzler schon nach einer Amtszeit einen durchaus stattlichen Pensionsanspruch erhält, der sich in der Regel am Gehalt während der Amtszeit bemisst und ein Leben lang bestand hat. Einmal für vier Jahre Kanzler sein, lohnt sich also, da man ein gutes Gehalt, zahlreiche Zuschläge und eine gute Pension erhält.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) >>

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