Die Personalvermittlung ist eine Maklertätigkeit. Sie tritt ein, wenn es um einfache und mittlere Positionen geht, die besetzt werden sollen. Sie wird erfolgsorientiert bezahlt.
Inhaltsverzeichnis:
Personalvermittlung und Personalberatung: Unterschiede
Es gibt Unterschiede zwischen der Personalberatung und der Personalvermittlung. Als Dienstleistung unterstützt die Personalberatung Unternehmen bei der Suche und Auswahl des geeigneten Führung- und Fachpersonals.
Dabei werden die Personalberater für einen umfangreichen Beratungsprozess bezahlt. Personalberater arbeiten meistens mit einem exklusiven Vertrag, sodass nur sie im Auftrag des einen Arbeitgebers tätig werden. Sie sind in geschäftsstrategische Entscheidungen eingebunden und erhalten nur bedingt erfolgsorientierte Bezahlung.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Personalvermittler | Personalberater |
---|---|
fungiert als "Makler" und übernimmt die auf die Kriterien des Arbeitgebers abgestimmte Personalsuche | wird umfassend in die Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten sowie in geschäftsstrategische Entscheidungen eingebunden |
zuständig für die Besetzung von einfachen und mittleren Positionen | zuständig für die Besetzung von Führungs- und Fachkräftepositionen |
wird erfolgsorientiert bezahlt | wird nur bedingt erfolgsorientiert bezahlt |
Personalvermittlung auf Betreiben des Arbeitgebers
Will der Arbeitgeber einfache und mittlere Positionen in seinem Unternehmen besetzen, kann er diese Stellen über die Personalvermittlung ausschreiben lassen. So muss er sich nicht mit Bewerbungen beschäftigen und kann sich seinem Tagesgeschäft widmen.
Die Personalvermittlung spart dem Arbeitgeber Kosten und minimiert das Risiko bei der Personalauswahl. Sie schlägt ihm geeignete Kandidaten vor. Der Arbeitgeber kann, sollte ihm ein Kandidat gefallen, zwischen der direkten Personalvermittlung und der Zeitarbeit im Rahmen der Probezeit wählen.
- Bei der direkten Personalvermittlung schließen Arbeitgeber und Kandidat einen Arbeitsvertrag ab. Außerdem erfolgt ein „Maklervertrag“ zwischen dem Personaldienstleister und dem Arbeitgeber. In diesem wird die Zahlung des Honorars in Stufen vereinbart.
Diese Stufen richten sich nach dem Verlauf des Arbeitsvertrages. Zumeist wird eine Summe bei Abschluss fällig, eine weitere nach drei Monaten und eine letzte nach der Übernahme des Arbeitnehmers.
Alternativ kann auch ein Personalleasingvertrag zwischen dem Personaldienstleister und dem Arbeitgeber einerseits und ein Zeitarbeitsvertrag zwischen dem Personaldienstleister und dem Arbeitnehmer anderseits geschlossen werden. Monatlich zahlt der Arbeitgeber die Rechnung des Zeitarbeitsunternehmens. Er kann den Zeitarbeitnehmer bis zur Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis jederzeit abbestellen. Bei Übernahme des Arbeitnehmers in ein festes Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber dann noch eine Provision an den Personalvermittler.
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Personalvermittlung auf Betreiben des Arbeitnehmers
Auch der potentielle Arbeitnehmer kann sich an die Personalvermittlung wenden. Damit er die Kosten für die Suche und Vermittlung nicht selbst zahlen muss, kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter einen Aktivierungsgutschein ausstellen.
Über die Laufzeit des Aktivierungsgutscheines kommt die Arbeitsagentur / das Jobcenter für die Kosten beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses auf. Dabei kann es sich um eine direkte Personalvermittlung oder um eine Vermittlung über Zeitarbeit handeln.
Personalvermittlung - die Bedeutung der Zeitarbeit
Das Instrument der Zeitarbeit ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Die Personaldienstleister und Arbeitgeber bedienen sich der Zeitarbeit, um ihren Personalbedarf in den einfachen und mittleren Personalstrukturen flexibler zu planen. Das AÜG wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz »
- Bundesregierung: Mehr Rechte für Leiharbeiter »
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