Die Aktiengesellschaft als Rechtsform für Unternehmen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss sich für eine der zur Verfügung stehenden Rechtsformen entscheiden. Eine dieser Formen ist die Aktiengesellschaft (kurz AG).

Sie gilt neben der GmbH als bekannteste Form für eine Körperschaft privaten Rechts. Alle rechtlichen Grundlagen für die AG finden sich im ersten Buch Aktiengesetz (AktG).

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Was ist eine Aktiengesellschaft?

Sie zählt zu den insgesamt fünf Formen der Kapitalgesellschaft. Sie besteht aus einer Person oder mehreren Mitgliedern, die sich zu wirtschaftlichen Zwecken zusammenschließen.

Die Aktiengesellschaft hat den Rang einer juristischen Person. Bei dieser Form wird Grundkapital in Höhe von 50.000 € benötigt. Dieses Kapital wird in Anteilsscheine (Aktien) zerlegt, die zunächst von den Gründungsmitgliedern übernommen werden.

Diese Rechtsform wird vor allem von Unternehmen genutzt, die an der Börse notiert sind, deren Anteilsscheine (Aktien) also dort gehandelt werden können.

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Gründung einer Aktiengesellschaft

Die Gründung einer Aktiengesellschaft läuft in drei Phasen ab, die jeweils auf der vorherigen aufbauen und für die letztlich zu erreichende Gründung notwendig sind.

Folgende Phasen müssen durchlaufen werden:

  1. Vorgründungsgesellschaft (in Form eines Vorgründungskonsortiums)
  2. Vergesellschaftung (auch als Vor-AG bezeichnet)
  3. Aktiengesellschaft (AG)

Die Lebensdauer der Vorgründungsgesellschaft ist bis zur notariellen Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags und der damit verbundenen Feststellung einer Satzung begrenzt. In dieser Zeit handelt es sich bei der Vorgründungsgesellschaft um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zweck der Gründung einer AG.

Für die Zeit zwischen der notariellen Beurkundung und dem Eintrag ins Handelsregister trägt das Konstrukt die Bezeichnung Vorgesellschaft. Eine solche Vor-AG ist in Teilen bereits rechtsfähig und kann Geschäfte tätigen, allerdings muss der zukünftige Firmenname noch den Zusatz "i.Gr." tragen. Eine Vor-AG verfügt bereits über einen Vorstand, einen Aufsichtsrat sowie eine Hauptversammlung.

Erst mit der vorgenommenen Eintragung ins Handelsregister ist die Aktiengesellschaft endgültig entstanden und alle von ihr abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sind rechtskräftig.

Organe einer Aktiengesellschaft

Als wichtigste Organe einer AG fungiert vor allem die Hauptversammlung, die sich aus den Aktionären zusammensetzt. Die rechtliche Stellung der Hauptversammlung ist relativ schwach, sie kann dem Vorstand keine Weisungen erteilen oder die Geschäftsführung steuern. Wichtigstes Machinstrument ist die Bestellung des Aufsichtsrates, der seinerseits den Vorstand zusammenstellt.

Das wichtigste Organ der Aktiengesellschaft ist der Vorstand. Er ist nicht an Weisungen gebunden, lenkt das Unternehmen und übt die Geschäftsführung aus. Er besteht meist aus mehreren Vorständen, von denen einer durch den Aufsichtsrat zum Vorstandsvorsitzenden bestimmt wird.

Als Kontrollorgan in einer Aktiengesellschaft fungiert der Aufsichtsrat. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Ernennung des Vorstandes, die Kontrolle der Vorstandsarbeit, die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand sowie die Bestellung eines Abschlussprüfers.

Steuerliche Aspekte bei der Aktiengesellschaft

Sie hat durch ihre Rechtsform gemäß den Vorschriften im Handelsgesetzbuch die Stellung eines Kaufmannes. Das bedeutet, dass sie zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Zudem hat sie jährliche Bilanzen zu erstellen, die veröffentlicht werden.

Da sie meist umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbietet und als Unternehmer eingestuft wird, unterliegt sie der Umsatzsteuerpflicht. Weil sie darüber hinaus eine Körperschaft darstellt, ist sie zur Entrichtung von Köperschaftssteuer und Gewerbeseteuer verpflichtet.

Neben den von der Gesellschaft einer AG zu entrichtenden Steuern können ebenfalls Steuern anfallen, die von den Anteilseignern bzw. den Aktionären entrichtet werden.

Darunter fällt die sogenannte Kaptialertragssteuer, die im Falle einer Auszahlung einer Gewinnbeteiligung an die Eigentümer der Aktien, anfällt. Aus diesem Grund behält die AG 25% der Dividende ein und es werden zusätzlich 5,5% Solidaritätszuschlag auf ebendiese Kapitalertragssteuer erhoben.

Demnach fallen folgende Steuerarten für eine AG an:


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Aktiengesetz (AktG) »

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