Was ist Arbeitslosengeld 2?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Deutschland älter als 15 Jahre ist, gilt damit als erwerbsfähig. Findet ein zu diesem Personenkreis gehörender Erwerbsfähiger keine Arbeit, so gilt er als hilfebedürftig und hat damit Anspruch auf eine Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II), das auch als Hartz IV bezeichnet wird.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Antrag
  2. Anspruch
  3. Höhe

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Antrag auf Arbeitslosengeld 2

Wer als erwerbsfähige Person arbeitslos wird, muss sich zunächst mit der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit (Job-Center) in Verbindung setzen und sich arbeitsuchend melden. Bei diesem persönlichen Gespräch erhält man dann die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld 2. Dieser ist auszufüllen und anschließend mit weiteren Unterlagen bei der Agentur für Arbeit abzugeben.

Abzugeben sind:

  • Antragsformular Arbeitslosengeld 2
  • Kontoauszüge (rückwirkend für 6 Monate)
  • Mietvertrag
  • Abrechnung Heiz- und Nebenkosten
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise (falls vorhanden)

Die Agentur für Arbeit wird dann den Antrag prüfen und entscheiden ob man bezugsberechtigt ist. Darüber erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Behörde.

  • Es wurde im Jahre 2005 eingeführt und ist das Ergebnis der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Rechtsgrundlage für das Arbeitslosengeld II ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 gelten machen zu können, muss man das 15. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem darf man noch nicht im Rentenalter sein, also zwischen 65 und 67 Jahren.

Zudem besteht der Anspruch auf ALG 2 nur dann, wenn man seinen "gewöhnlichen" Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Darüber hinaus besteht ein berechtigter Anspruch, wenn man entweder keine Arbeit hat oder wenn man zwar berufstätig ist, der Lohn aber unterhalb des festgesetzten Existenzminimums liegt.

Hat man zudem keinerlei Vermögen, von dem man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, besteht ebenfalls ein Anrecht auf ALG 2.

  • Arbeitslosengeld 2 wird also auch gezahlt, wenn man arbeitet und Geld verdient. Die ausgeübte Tätigkeit darf und soll sogar bis zu drei Stunden am Tag dauern.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2?

Pauschal lässt sich die Höhe des jeweils genehmigten Arbeitslosengeldes 2 nicht beziffern, da es sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt. Zunächst gibt es den sogenannten Regelbedarf für Ernährung, Haurat, Kleidung, Körperpflege sowie Haushaltsenergie.

Hier werden für die folgenden Personen oder Personengruppen (seit 2021) die nachstehenden Beträge gewährt:

  • 449 € für Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner
  • 404 € für volljährige Partner
  • 360 € für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
  • 376 € für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 311 € für Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • 285 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren

Darüber hinaus gibt es verschiedene Mehrbedarfe, etwa für Schwangere oder Alleinerziehende (in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder). Berechtigte erhalten hier zwischen 12 und 60 % mehr Geld (auf Basis des Regelbedarfs).

Zudem erhalten Berechtigte Leistungen für die Unterkunft sowie anfallende Heizkosten. Außerdem kann man sogenannte einmalige Leistungen erhalten, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung, bei einer bevorstehenden Geburt oder wenn Bedarf für orthopädische Hilfsmittel (etwa Schuhe) besteht.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) »

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