Diese Posten gehören auf die Gehaltsabrechnung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Es ist für die Arbeitnehmer in Deutschland Routine: Jeden Monat erhalten sie eine Gehaltsabrechnung. Rechtlich gesehen haben sie verbindlichen Anspruch auf diese.

Zumeist wird ihnen das Dokument einige Tage zugestellt, nachdem das Geld auch tatsächlich überwiesen wurde. Die wenigsten Menschen würdigen den Gehaltsnachweis eines weiteren Blickes, doch dies kann ein Fehler sein.

Die Entgeltbescheinigung wird häufig bei der Steuer eingereicht, um Abzüge geltend zu machen. Ist sie falsch, kann es Probleme geben.

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Was genau ist eine Gehaltsabrechnung?

Mit dem Gehaltsnachweis legt der Arbeitgeber rechtlich verbindlich Rechenschaft darüber ab, wie viel Gehalt er in welchem Zeitraum an einen bestimmten Mitarbeiter überwiesen hat, ob es Zulagen oder sonstige Zusätze gab und welche Summen er an die Steuer, die Krankenkasse, die Sozialversicherungen und optional an die Kirche abgeführt hat. Die Entgeltbescheinigung dient dem Arbeitnehmer als Beweis für all diese Zahlungen.

Welche Posten gehören auf eine Gehaltsabrechnung?

Auf dem Gehaltsnachweis müssen aus diesen Gründen verpflichtend einige Posten auftauchen:

  • Name sowie Adresse des Arbeitnehmers
  • Zeitraum, für den die Abrechnung erstellt worden ist
  • Name bzw. Bezeichnung (bei einer Firma) sowie Adresse des Arbeitgebers
  • Datum, an dem die Beschäftigung aufgenommen wurde sowie das Datum, an dem sie voraussichtlich endet
  • Der Abrechnungszeitraum: Kenntlich gemacht werden müssen in diesem die Zahl der Steuertage sowie die Zahl der Sozialversicherungstage
  • Steuer-Identifikationsnummer, Lohnsteuerklasse, bekannte Abzugsmerkmale, Steuernummer
  • Höhe des Brutto-Gehalts und des Netto-Gehalts gehören auf den Gehaltsnachweis
  • Nach Posten aufgegliederte Abführungen an die Versicherungen und die Steuer
  • Name der Person, welche die Gehaltsabrechnung erstellt hat
  • Optional gehören diese Punkte auch auf den Gehaltsnachweis: Angabe, ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt oder ob eine Gleitzonenregelung Anwendung findet

Die Aufschlüsselung der Steuertage und Sozialversicherungstage ist nicht ohne Grund hervorgehoben. Dies wird gerne vergessen oder falsch gemacht. Hier sollte man kontrollieren. In kleinen Unternehmen, die keine eigene Buchhaltung haben, fehlt zudem oft der Name der Person, welche den Gehaltsnachweis erstellt hat.

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Wie lange soll die Gehaltsabrechnung aufbewahrt werden?

Eigentlich müssen Arbeitnehmer Gehaltsabrechnungen nicht aufheben. Allerdings ist es immer besser, seine Dokumente zur Hand zu haben. Denn auch bei Behörden kann mal etwas verloren gehen und dann steht man ohne Unterlagen da.

Experten empfehlen, die Gehaltsabrechnungen bis zur Rente aufzuheben. So kann man nachweisen, wann man wo und wie lange beschäftigt war. Arbeitgeber sollten alle Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahren.

Wo kann man eine Gehaltsabrechnung prüfen lassen?

Die Prüfung kann der Steuerberater übernehmen. Er kennt sich am besten damit aus und kann garantiert herausfinden, ob die Gehaltsabrechnung korrekt ist oder nicht.

Wer die Überprüfung in Eigenregie durchführen möchte, kann dies zum Beispiel mit Hilfe von Excel tun. Weitere Stellen sind Verbraucherzentralen und Websites, die Lohnrechner anbieten. Nicht zuletzt kann auch das Lohnbüro weiterhelfen, wenn der Arbeitnehmer einen Fehler gefunden zu haben glaubt.

Was ist bei einer Gehaltsabrechnung zu beachten?

Arbeitnehmer sollten auf folgende Punkte achten:

Des Weiteren kann die Gehaltsabrechnung zu folgendem nützlich sein. Wenn der Arbeitnehmer eine Kredit aufnehmen oder in eine neue Wohnung ziehen möchte, verlangen die Banken beziehungsweise der Vermieter oft die letzten drei Lohnabrechnungen. Gut, wer sie ständig griffbereit hat.

Was zahlt der Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung?

Vom Nettolohn führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag ab. Dies geschieht direkt, ohne dass der Arbeitnehmer das Geld zu Gesicht bekommt.

Zudem führt der Arbeitgeber in etwa die Hälfte der Sozialabgaben (Krankenkasse und Rentenbeiträge) ab. Die andere Hälfte der Sozialabgaben wird vom Arbeitnehmer übernommen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns »

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