Die Umzugskostenpauschale im Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer aus beruflichen, privaten oder auch gesundheitlichen Gründen umzieht, der kann die Umzugskosten in seiner Einkommenssteuererklärung in verschiedenen Formen geltend machen. Rechtliche Grundlage für die Umzugskostenpauschale ist § 10 Bundesumzugskostengesetz (BUKG).

Umzugskostenpauschale Rechner

Umzugskostenpauschale 2016 bis 2022

Der Gesetzgeber hat die Umzugskostenpauschale in den vergangenen Jahren nur leicht angehoben. In der folgenden Liste sind die jeweiligen anrechenbaren Beträge für Singles, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie eventuell weitere, im Haushalt lebende Personen angegeben.

  • 2016: 746 Euro (Singles), 1.493 Euro (Ehepaare), 329 Euro (pro jede weitere Person im Haushalt)
  • 2017: 764 Euro (Singles), 1.528 Euro (Ehepaare), 337 Euro
  • 2018: 787 Euro (Singles), 1.573 Euro (Ehepaare), 347 Euro
  • 2019: 811 Euro (Singles), 1.622 Euro (Ehepaare), 357 Euro
  • 2020: 820 Euro (Singles), 1.639 Euro (Ehepaare), 361 Euro
  • 2021: 870 Euro (Singles), 1.450 Euro (Ehepaare), 580 Euro
  • 2022: 886 Euro (Singles), 1.476 Euro (Ehepaare), 590 Euro
  • Ein Ehepaar mit zwei Kindern könnte für einen beruflich bedingten Umzug in eine andere Stadt insgesamt 2.656 Euro Umzugspauschale in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Bei privat veranlassten Umzügen steht dem Umziehenden eine abzugsfähige Umzugskostenpauschale von jährlich 4.000 Euro zu. Diese Summe ergibt sich, wenn man die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Maximalhöhe von 20.000 Euro geltend machen möchte. 20 Prozent davon sind dann steuerermäßigt.

  • Muss jemand aus gesundheitlichen Gründen umziehen, beispielsweise nach einem Unfall oder wegen einer starken Behinderung infolge einer Erkrankung, kann eine Umzugskostenpauschale im Rahmen sogenannter außerordentlicher Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings erkennt das Finanzamt diese nur an, wenn sie über einen zumutbaren Eigenanteil hinausgehen. Notwendig ist zudem ein ärztliches Attest.
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Welche Aufwendungen gehören zur Umzugskostenpauschale?

Verschiedene, im Zusammenhang mit einem Umzug anfallende Kosten können in die Umzugskostenpauschale einfließen und werden auf diese Weise vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Geltend machen darf man beispielsweise:

  • 30 Cent (pro Kilometer für Fahrten, etwa zu einer Wohnungsbesichtigung)
  • Maklergebühren für Mietimmobilien (gilt nicht für Wohneigentum)
  • Doppel-Mietzahlungen (für bis zu sechs Monate, z. B. wenn die alte Wohnung nicht sofort kündbar ist)
  • Monatsmieten für eine neue, noch nicht nutzbare Wohnung (maximal drei Kaltmieten)
  • Transportkosten (z. B. für den Hausrat)
  • Aufwendungen für Kochherde (bis maximal 230 Euro)
  • Kosten für Öfen (bis maximal 164 Euro)
  • Reparaturkosten (für entstandene Schäden während des Transports)

Über die eben genannten Kosten hinaus können weitere Aufwendungen im Rahmen eines Umzugs geltend gemacht werden.

Dazu gehören etwa Schönheitsreparaturen oder Renovierungen der bisherigen Wohnung, eventuelle Trinkgelder und Verpflegungskosten für Umzugshelfer, die Kosten für das Ändern von Vorhängen, Installationskosten für das fachgerechte Anbringen von Lampen, Kosten für den Einbau einer Küche oder elektrischer Geräte, Kosten für die Ummeldung eines Pkw, die Gebühren für die Adressänderung auf dem Personalausweis oder die Kosten für einen neuen Telefonanschluss.

Voraussetzungen für die Umzugskostenpauschale

Wer aufgrund beruflicher Veränderungen seinen Wohnort wechseln muss, der kann die Umzugskostenpauschale steuerlich absetzen.

Dies gilt allerdings nur, wenn folgende Situationen vorliegen beziehungsweise durch den Umzug eintreten:

  • Verkürzung des Arbeitsweges (wobei die Distanz nicht von Bedeutung ist, es geht nur um die Zeitersparnis)
  • Wechsel des Arbeitsplatzes (entweder durch den Arbeitnehmer oder z. B. durch den Umzug des Unternehmens)
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen (um etwa für Patienten leichter verfügbar zu sein)
  • Rückkehr aus dem Ausland (um eine neue Arbeitsstelle im Inland anzutreten)

Damit das zuständige Finanzamt die beruflich bedingte Umzugskostenpauschale akzeptiert und berücksichtigt, muss wenigstens eine der hier aufgeführten Situationen zutreffen.

Wo muss man die Umzugskostenpauschale eintragen?

Bei der Geltendmachung der Umzugskostenpauschale im Rahmen der Einkommenssteuererklärung gilt es zu unterscheiden, aus welchem Grund der Umzug stattfand.

Die beiden folgenden Varianten sind denkbar:

Umzugskostenpauschale nachträglich geltend machen?

Prinzipiell gilt, dass nachträglich geltend gemachte Aufwendungen vom Finanzamt berücksichtigt werden müssen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Steuerbescheids Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hat.

In manchen Fällen besteht zudem die Möglichkeit, auch noch nach Ablauf der Einspruchsfrist die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder die Änderung des rechtskräftigen Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) zu beantragen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesumzugskostengesetz (BUKG) § 10 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 173 »

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