Unbewusst verschenken viele Personen Geld, denn sie nutzen die Arbeitnehmer Sparzulage entweder gar nicht oder nur unzureichend aus.

Es ist empfehlenswert, sich umfassend über diese Sparzulage zu informieren, denn wer sie in Anspruch nimmt, profitiert in den meisten Fällen auch davon!

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Was genau ist die Arbeitnehmer Sparzulage?

Die Arbeitnehmer Sparzulage ist eine staatliche Subvention, die der Vermögensbildung dient. Rechtsgrundlage ist das fünfte Vermögensbildungsgesetzt von 1987. Demnach muss der Arbeitgeber auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Teil von dessen Arbeitslohn als vermögenswirksame Leistungen anlegen. Der Staat schießt dann einen Teil noch einmal dazu.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer Sparzulage?

Für folgende Anlagen beträgt die Zulage 20 Prozent, jedoch höchstens 400 Euro jährlich:

  • Sparverträge über Wertpapiere bzw. andere Formen der Vermögensbeteiligung (z.B. Investmentsfonds)
  • Kaufvertrag für Wertpapiere
  • Beteiligungsverträge

Für folgende Anlagen beträgt die Zulage neun Prozent, jedoch höchstens 470 Euro jährlich:

  • Aufwendungen, die dem Wohnungsbau-Prämiengesetz genügen
  • Aufwendungen, die dem Bau, Erwerb oder Ausbau von Wohneigentum in Deutschland dienen (z.B. Bausparverträge sowie Darlehenstilgung für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie)

Beide Zulagen dürfen von Arbeitnehmern parallel in Anspruch genommen werden. Die maximale jährliche Förderung liegt also bei 870 Euro.

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Welche Bedingungen gelten für die Arbeitnehmer Sparzulage

Um die Zulage in Anspruch nehmen zu dürfen, darf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers 20.000 Euro (40.000 Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigen.

Mit dem Grundfreibetrag darf man also nicht mehr als 28.130 Euro als Alleinstehender verdienen. Kinderfreibeträge sind von dem Einkommen abzuziehen. Sie erleichtern es also, die Zulage zu erhalten.

Die Zulage ist jährlich auf der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Sie ist auf den nächsten vollen Euro aufzurunden. Arbeitnehmer, die ansonsten keine Steuererklärung abgeben müssten, können die Zulage auch gesondert bei dem für sie zuständigen Finanzamt beantragen.

Wie wird die Arbeitnehmer Sparzulage versteuert?

Die Zulage fällt unter keine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Sie muss deshalb nicht versteuert werden. Sie hat auch keinerlei Relevanz für die Sozialversicherungen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
  2. Bundesministerium der Justiz: § 5 Wertpapier-Kaufvertrag (5. VermBG)

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