Die Vorteile von Steuerklasse 2

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

+4.260 Euro mehr Freibetrag in Steuerklasse 2.

Die Vorteile der Steuerklasse 2 sind so angelegt, dass der alleinerziehenden, steuerpflichtigen Person mehr Netto vom Brutto bleibt und sie so ihr Kind angemessen versorgen kann. Maßgeblich ist dabei der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, durch den jährlich weniger Steuern zu zahlen sind.

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Vorteile von Steuerklasse 2 auf einen Blick

Die wesentlichen Vorteile von Steuerklasse 2 sind:

Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Besonderheit und Vorteil der Steuerklasse 2

In der Steuerklasse 2 gibt es seit 2004 den sogenannten Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende, welcher der zentrale Baustein für die Vorteile ist, die Alleinerziehende in dieser Steuerklasse in Anspruch nehmen können.

Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag liegt im Jahr 2024 bei 4.260 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Steuerfreibetrag um 240 Euro. Er ist nur in der Steuerklasse 2 vorgesehen. Die beiden wichtigsten Vorteile von Steuerklasse 2 lauten also: Weniger Steuerlast insgesamt und mehr Geld für Alleinerziehende, das monatlich im Geldbeutel zurückbleibt.

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Alleinerziehendenentlastungsbetrag berechnen

Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag wird vom jährlichen Bruttoeinkommen abgezogen. Damit reduziert sich die Steuerlast für Alleinerziehende. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch die jährliche Steuerentlastung ausfällt. Dabei können auch weitere Freibeträge berücksichtigt werden.

Steuerfreibetragrechner

Günstigerprüfung als weiterer Vorteil

Als zusätzliche Unterstützung führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch, wenn man in der Steuerklasse 2 ist. In diesem Fall errechnet es, ob es für den Alleinerziehenden günstiger ist, das Kindergeld zu bekommen oder den Kinderfreibetrag. Die Entlastung wird auf diese Weise optimiert.

Günstigerprüfung

Die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2

Wer kommt in die Steuerklasse 2? Um Vorteile der Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen zu dürfen, muss die steuerpflichtige Person die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllen:

  • Minderjähriges Kind: Es muss mindestens eine minderjährige Person mit im Haushalt leben, für das die Erziehungsberechtigung vorliegt.
  • Kein 2. Erziehungsberechtigter: Es darf keine zweite volljährige Person im Haushalt leben, die als Erziehungsberechtigter infrage kommt (z. B. neuer Partner).
  • Kindergeldberechtigung: Die Person in Steuerklasse 2 muss das Kindergeld für das Kind beziehen können (besonders wichtig bei geteiltem Sorgerecht).

Beispiel: Maria hat zwei Söhne, mit denen sie zusammenlebt. Benjamin ist 15 Jahre alt und somit minderjährig. Sein Bruder Jonas ist mit seinen 19 Jahren hingegen schon volljährig. In diesem Fall leben zwar zwei erwachsene Personen in einem Haushalt, da Jonas aber Marias Sohn und somit kein Erziehungsberechtigter für Benjamin ist, erfüllt Maria alle Voraussetzungen für Steuerklasse 2.

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Vorteile von Steuerklasse 2 – häufig gestellte Fragen

Was sind die Unterschiede zwischen Steuerklasse 2 und Steuerklasse 1?

Sowohl in Steuerklasse 1 als auch in Steuerklasse 2 befinden sich ledige Personen. Der Unterschied ist jedoch, dass die Ledigen in Steuerklasse 2 zudem alleinerziehend sein müssen.

Nur wer mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenlebt und für dieses das Kindergeld beziehen kann, kann in die Steuerklasse 2 eingeordnet werden. Darüber hinaus darf keine weitere volljährige Person im Haushalt leben, die als Erziehungsberechtigter auftreten könnte.

Wer hingegen ledig und kinderlos ist oder nicht kindergeldberechtigt ist, wird der Steuerklasse 1 zugeordnet. Auch Personen, die mit ihrem Partner zusammenwohnen, aber nicht verheiratet oder eingetragene Lebenspartner sind, befinden sich in Klasse 1.

Wie kann die Steuerklasse 2 beantragt werden?

Wer in Steuerklasse 2 wechseln möchte, muss dafür beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. Dafür sind entsprechende Formulare einzureichen.

Die notwendigen Steuer-Formulare können Sie hier kostenlos herunterladen:


Einzelnachweise

  1. Familienportal des Bundes: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium der Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl
  3. Familienportal des Bundes: Getrennt erziehend und Alleinerziehend
  4. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Steuertipps für Eltern
  5. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Todesfall - Witwen/Witwer und Waisen

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